Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 28Fedlex · Erläuternder Bericht

Expertengruppe mit Spezialistinnen und Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis sowie den betroffenen Verwaltungsstellen zur Erarbeitung entsprechender Regulierungsvorschläge eingesetzt.76

Parallel zu diesen Arbeiten wurde im Zeitraum 2018/2019 von einem externen Büro eine vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zur Schaffung einer gesetzlichen Regelung von Trusts in der Schweiz durchgeführt (vgl. dazu ausführlich Ziff. 1.4).

Die steuerliche Behandlung von Trusts wurde im Hinblick auf die Einführung eines Schweizer Trusts von einer Arbeitsgruppe der ESTV mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und der Wissenschaft abgeklärt (vgl. dazu Ziff. 2). Die Analyse der Arbeitsgruppe ist in die Entscheidfindung des Bundesrates eingeflossen.

1.2.3 Ziele

1.2.3.1 Behebung eines Regulierungsversagens

Wie die Regulierungsfolgenabschätzung gezeigt hat (vgl. dazu Ziff. 1.4), liegt im Sektor der Trusts beziehungsweise trustnaher Vehikel im Schweizer Recht derzeit ein Regulierungsversagen vor: Zwar ist der Markt durchaus fähig, die sowohl im Binnenkontext als auch im internationalen Verhältnis nachgefragten Lösungen nach Vermögensstrukturierung und Nachlassplanung zu befriedigen. Das Marktergebnis ist allerdings ineffizient, weil die entsprechenden Bedürfnisse zum Teil durch sehr komplexe Strukturen «erkauft» werden müssen, sei es mittels ausländischer Rechtsvehikel oder inländischer Produkte, welche nur teilweise den Zweck erfüllen und deren Nutzung gegebenenfalls sogar Rechtsunsicherheit hervorruft. Mit der Einführung eines schweizerischen Trustrechts soll der Finanzindustrie und ihrer Klientschaft für Geschäftstätigkeiten und den Erhalt von Privatvermögen ein passendes Rechtsvehikel zur Verfügung gestellt werden.

1.2.3.2 Stärkung des Finanzplatzes und der Finanzindustrie

Die Stärkung des Finanzplatzes Schweiz wird von den Befürwortern eines Schweizer Trust als Hauptgrund für dessen Einführung angeführt. Bereits 2009 erwähnte der Bundesrat in seiner nach der Finanzkrise festgelegten Strategie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors die Schaffung eines schweizerischen Trustrechts.77 Dieses Anliegen geht auch aus verschiedenen parlamentarischen Vorstössen hervor (siehe Ziff. 1.2.1). Nachdem der Trust nicht nur im angelsächsischen Raum, sondern auch in zahlreichen anderen Staaten ein zunehmend geschätztes und zuverlässiges Instrument für die Nachlassplanung und für den Erhalt von Vermögen ist, vertreten die Befürworterinnen und Befürworter die Auffassung, dass der Finanzplatz

76 Der Expertengruppe gehören neben Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung (Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Bundesamt für Justiz BJ, Eidg. Steuerverwaltung ESTV) Herr Prof. Paul Eitel, Frau Prof. Florence Guillaume, Herr Christian Lyk, Herr Prof. Luc Thévenoz und Herr David Wilson an.

77 Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz, 16. Dezember 2009, Bericht in Beantwortung des Postulats Graber (09.3209), S. 25.