Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten
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reits geregelt sei. Für die Aufnahme des Rechtsinstituts Trust in das Schweizer Zivilrecht würden zahlreiche Vorteile sprechen, namentlich weil das Instrument leichter zugänglich und besser verständlich wäre, weil damit Klarheit, Transparenz und mehr Rechtssicherheit geschaffen würden und sich daraus auch neue Tätigkeitsfelder für die Schweizer Fachleute ergeben würden.
Die zuständige Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat der Initiative am 20. Oktober 2017 Folge gegeben (15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 27. April 2018 beraten und ihr mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Gleichzeitig hat die Kommission mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung die Kommissionsmotion 18.3383 (vgl. Ziff. 1.2.1.4) verabschiedet, weil die Kommission der Ansicht war, dass für die entsprechenden Gesetzgebungsarbeiten primär der Bundesrat verantwortlich sei. Am 19. Juni 2020 hat der Nationalrat die Frist bis zur Frühlingssession 2022 verlängert.
1.2.1.4 Motion 18.3383 «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung»
Im Rahmen ihrer Beratung der parlamentarischen Initiative 16.488 «Aufnahme des Rechtsinstituts des Trusts in die schweizerische Gesetzgebung» (vgl. Ziff. 1.2.1.3) hat die RK-S die Kommissionsmotion 18.3383 «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung» eingereicht, die den Bundesrat damit «beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für einen Schweizer Trust zu schaffen.»
In seiner Stellungnahme vom 23. Mai 2018 beantragte der Bundesrat unter Hinweis auf das angenommene Postulat 15.3098 (vgl. Ziff. 1.2.1.2) die Ablehnung der Motion. Nach Ansicht des Bundesrates sollten zuerst die damals bereits begonnenen Arbeiten am Bericht abgewartet und abgeschlossen werden, so dass gestützt auf die erwarteten Erkenntnisse die weiteren Schritte zur möglichen Schaffung eines Schweizer Trusts festgelegt werden sollten.
Am 12. Juni 2018 nahm der Ständerat die Motion mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.74 Am 13. März 2019 nahm der Nationalrat die Motion mit 123 zu 58 Stimmen ebenfalls an.75
1.2.2 Vorarbeiten
Nach Annahme des Postulats 15.3098 hatte das Bundesamt für Justiz (BJ) in Absprache mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) im Frühling 2018 eine
74 AB SR 2018 508
75 AB NR 2019 296