Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten
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1.2 Handlungsbedarf und Ziele
1.2.1 Parlamentarische Vorstösse
1.2.1.1 Postulat 10.3332 «Analyse einer allfälligen gesetzlichen Regelung von Trusts in der Schweiz»
Am 19. März 2010 reichte Nationalrätin Isabelle Moret das Postulat 10.3332 ein, womit der Bundesrat beauftragt werden sollte, seinen Bericht «Strategische Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik» vom 16. Dezember 2009 durch zwei Analysen zu ergänzen: In der einen sollte untersucht werden, ob sich das Stiftungsrecht und das Steuerrecht für Stiftungen optimieren liessen, und in der anderen, ob die Stiftungen an ausländische Modelle angepasst werden sollten, namentlich durch die Einführung von Trusts. Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom 26. Mai 2010 unter Hinweis auf die laufenden Arbeiten zur Revision des Stiftungsrechts gestützt auf die Motion 09.3344 «Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz» die Annahme des Postulats. Am 16. März 2012 wurde das Postulat zufolge Nichtbehandlung im Rat innert der Frist von zwei Jahren abgeschrieben.
1.2.1.2 Postulat 15.3098 «Prüfung einer allfälligen gesetzlichen Regelung von Trusts»
Am 11. März 2015 reichte die FDP-Liberale Fraktion das Postulat 15.3098 ein, das den Bundesrat beauftragt, im Rahmen seines Berichts «Strategische Stossrichtung für die Finanzmarktpolitik» eine mögliche Einführung des Rechtsinstituts des Trusts ins schweizerische Privatrecht sowie eine Anpassung des anwendbaren Steuerrechts zu prüfen. Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2015 unter Hinweis auf frühere Berichte im Bereich der Stiftungen und des Bankgeheimnisses mangels zwischenzeitlicher Neuerungen und eines konkreten Bedürfnisses nach einem Schweizer Trust die Ablehnung des Postulats. Am 27. Februar 2017 hat der Nationalrat das Postulat mit 123 zu 67 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.73
1.2.1.3 Parlamentarische Initiative 16.488 «Aufnahme des Rechtsinstituts des Trusts in die schweizerische Gesetzgebung»
Bereits am 13. Dezember 2016 reichte Nationalrat Fabio Regazzi eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung mit folgenden Anliegen ein: «In unserem Obligationenrecht oder in unserem Zivilgesetzbuch sind die rechtlichen Grundlagen für die Aufnahme des Rechtsinstituts des Trusts zu schaffen.» Zur Begründung seines Anliegens führte der Initiant aus, dass ausländische Trusts zwar in der Schweiz anerkannt würden, das Schweizer Recht aber den Trust nicht vorsehe, was als Lücke insbesondere im Zivilrecht zu betrachten sei, zumal der Trust in anderen Gebieten be-
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