Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten

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Schweiz durch die Verankerung des Trusts im schweizerischen Privatrecht mit Finanzplätzen wie London, Luxemburg oder Singapur mithalten könnte.78 Diese Sichtweise findet in Lehre79 und Praxis (Anwaltschaft, Liegenschaftsverwaltungen usw.)80 breite Unterstützung. Die positive Wirkung eines Schweizer Trusts auf die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzsektors wurde im Übrigen auch durch die Regulierungsfolgenabschätzung bestätigt (siehe Ziff. 1.4).

1.2.3.3 Weitere Ziele

In wirtschaftlicher Hinsicht würde sich ein Schweizer Trust positiv auf den Markt der Dienstleistungen im Trustbereich auswirken und könnte einen Mehrwert schaffen. Wie aus der Regulierungsfolgenabschätzung hervorgeht (siehe Ziff. 1.4), sollte der Trust tiefere Verwaltungskosten verursachen, was zu einer Zunahme der in der Schweiz errichteten Trusts führen würde. Die Einführung eines Schweizer Trusts könnte somit neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Mit dieser neuen Option, die sich in erster Linie an in der Schweiz ansässige Personen richtet, könnte ein vorhandenes Bedürfnis gedeckt werden, indem für die Vermögensplanung ein neues Instrument kostengünstig (Zunahme der Konsumentenrente) zur Verfügung gestellt wird. Mit der Zunahme von Trusts dürften auch die Steuereinnahmen zunehmen, was der Allgemeinheit zugutekäme. In rechtlicher Hinsicht würde die Einführung eines Schweizer Trusts zu mehr Rechtssicherheit führen, da nicht mehr auf ein ausländisches Rechtsinstitut ausgewichen werden müsste. Eine detaillierte Regelung dürfte zudem im Vergleich zu den bestehenden Alternativen nach Schweizer Recht, die nur mit ein paar Bestimmungen im Zivilgesetzbuch geregelt sind (Familienstiftung, Nacherbeneinsetzung) oder durch Rechtsprechung entstanden sind (Treuhand), die Vorhersehbarkeit verbessern.

1.3 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

1.3.1 Aufnahme des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung

Die mit den erwähnten parlamentarischen Vorstössen (vgl. dazu Ziff. 1.2.1) verlangte Einführung eines Schweizer Trusts wird nicht nur unterschützt, sondern teilweise auch kritisiert. Gewisse Stimmen aus der Wissenschaft und der Praxis vertreten die Auffassung, dass der Trust mit den Prinzipien unserer Rechtsordnung nicht vereinbar ist.81 Allerdings zeigt die erfolgreiche Einführung des Trusts in zahlreichen Ländern mit zivilrechtlicher Tradition (siehe Ziff. 4.3), dass es möglich ist, die zumeist angeführten

78 Postulat 15.3098 (vgl. dazu Ziff. 1.2.1.2).

79 Siehe namentlich CINCELLI, ebd., S. 542 ff.; GRISEL, ebd., S. 330.

80 NICOLE WILLIMANN VYSKOCIL, Trusts als Chance für den Finanzplatz Schweiz, Die Volkswirtschaft 7/2019, S. 21–23.

81 Für eine Übersicht über die Lehrmeinungen siehe CINCELLI, ebd., Nr. 680 ff.; für weitere kritische Stimmen siehe FLORENCE GUILLAUME, Incompatibilité du trust avec le droit suisse? Un mythe s'effrite, in: Revue suisse de droit international et européen 2000, S. 1 ff.; siehe auch Regulierungsfolgenabschätzung, Schaffung einer gesetzlichen Regelung von Trusts in der Schweiz, 2019, S. 70.