Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten

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der Schweiz verwaltet werden, den Vorgaben der einschlägigen Abkommen, deren Einhaltung im Rahmen von Peer Reviews überprüft werden. Anlässlich der Länderprüfung 2020139 hat das Global Forum der Schweiz empfohlen, sie solle sicherstellen, dass auch nicht-professionelle Trustees, die weder ein Bankkonto haben noch GwG-unterstellte Fachpersonen engagieren, über Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten des Trusts verfügen (Ziff. 173 des Länderberichts). Begründet wurde diese Empfehlung damit, dass solche Trustees nicht den GwG-Pflichten unterstellt sind und somit die wirtschaftlich Berechtigten des Trusts nicht identifizieren müssen. Ferner hat das Global Forum der Schweiz empfohlen, zu überprüfen, ob nicht professionelle Schweizer Trustees von nicht kommerziellen ausländischen Trusts eine standardkonforme Buchhaltung führen und die Belege mindestens fünf Jahre aufbewahren (Ziff. 203 des Länderberichts).

3.3 Anforderungen an einen Schweizer Trust

Im Zuge der weltweiten Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, der Terrorismusfinanzierung und der Steuerhinterziehung hat sich ein umfassendes Netz von Transparenz- und Aufsichtsmechanismen etabliert, zu deren Einhaltung sich die Schweiz politisch verpflichtet hat. Auch eine schweizerische Trustgesetzgebung soll daher den diesbezüglichen internationalen Vorgaben entsprechen. Andernfalls besteht das Risiko, dass ein nicht standardkonformer schweizerischer Trust im Rahmen der Peer Reviews negativ beurteilt wird. Daraus könnten der hiesige Finanzplatz erneut in Kritik geraten und der Schweiz Nachteile im Standortwettbewerb im Bereich der Vermögensverwaltung erwachsen.

Neben der Einhaltung der R.25 wird die Schweiz in Zukunft auch die Wirksamkeit der getroffenen rechtlichen Massnahmen sicherstellen müssen.140 Das geltende Schweizer Recht vermeidet das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung eines Trusts in der Schweiz bereits ausreichend.141 Dies gilt sowohl für Trusts, die nach ausländischem Recht errichtet sind, als auch für Trusts nach zukünftigem Schweizer Recht. Da der Schweizer Trust auch im Ausland eingesetzt werden kann, sind die Risiken der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung in der Schweiz potenziell erhöht. Aus diesem

139 Peer Review Report on the Exchange of Information on Request, Switzerland 2020 (Second Round): OECD iLibrary | Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes: Switzerland 2020 (Second Round): Peer Review Report on the Exchange of Information on Request (oecd-ilibrary.org)

140 Methodology for Assessing Technical Compliance with the FATF Recommendations and the Effectiveness of AML/CFT Systems, Methodologie zur Empfehlung 1 und zum Immediate Outcome 5 (http://www.fatf-gafi.org/media/fatf/documents/methodology/M%C3%A9thodologie%20GAFI.pdf)

141 Das Risiko der Geldwäscherei im Zusammenhang mit Trusts wurde im Bericht der Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT), National Risk Assessment (NRA): Geldwäschereirisiken bei juristischen Personen, November 2017 analysiert (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/52564.pdf). Der Bericht kommt zum Schluss, dass Trusts zwar zu den Strukturen gehören, bei denen das Risiko naturgemäss hoch ist, aber die Finanzintermediäre bei diesen Strukturen speziell wachsam sind und Trusts daher unter den ausländischen Rechtsträgern die Kategorie mit dem geringsten Risiko darstellen (Bericht, S. 61).