Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten

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Quebec führte,150 erweitert, um ihren Nutzen an jenen der Trusts der Nachbarprovinzen anzugleichen.

Heute ist die Treuhand in den Artikeln 1260 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Gemäss dem Wortlaut dieses Gesetzes entsteht die Treuhand durch ein Geschäft, mit dem eine Person, die Begründerin oder der Begründer, vom eigenen Vermögen einem anderen von ihr oder ihm begründeten Vermögen Vermögenswerte zuweist, die einem besonderen Zweck zugewidmet und von einer Treuhänderin oder einem Treuhänder gehalten und verwaltet werden, die oder der sich mit ihrer oder seiner Zustimmung dazu verpflichtet hat. Die Treuhand kann mittels entgeltlichem oder unentgeltlichem Vertrag oder mittels Testament sowie in bestimmten Fällen per Gesetz oder Gerichtsurteil errichtet werden. Es existieren drei Formen von Treuhand: Die fiducie personnelle, die unentgeltlich errichtet wird, mit dem Ziel, einer oder mehreren bestimmten Personen einen Vorteil zu verschaffen; die fiducie d'utilité privée, die die Aufbewahrung oder Verwendung eines Sachvermögens zum Ziel hat, und die fiducie d'utilité sociale, die in einem allgemeinen Interesse, insbesondere kultureller, erzieherischer, philanthropischer, religiöser oder wissenschaftlicher Art errichtet wird. Die Dauer der fiducie personnelle ist auf zwei aufeinanderfolgende Begünstigtenordnungen beschränkt; die fiducie d'utilité privée und die fiducie d'utilité sociale können von unbegrenzter Dauer sein. Im Recht von Quebec bildet das Treugut ein eigenständiges Zweckvermögen (patrimoine d'affectation autonome), das vom Vermögen der Begründerin oder des Begründers, der Treuhänderin oder des Treuhänders und der begünstigten Person getrennt ist und auf das niemand von diesen einen dinglichen Anspruch hat. Das Recht von Quebec unterscheidet sich somit vom common law, da die Verbindung, die zwischen dem Trustvermögen und seinen Eigentümern existiert – im common law (die/der Trustee) und in der Equity (die/der Begünstigte) – aufgehoben wird. Ausserdem hat die Treuhand von Quebec keine eigene Persönlichkeit, was sie von einer Gesellschaft oder Stiftung unterscheidet. Sie kann weder gerichtlich vorgehen noch Verpflichtungen gegenüber Dritten eingehen. Diese Befugnis liegt bei der Treuhänderin oder dem Treuhänder, die oder der das fremde Vermögen verwaltet. Die Treuhänderin oder der Treuhänder hat die ausschliessliche Hoheit und Verwaltung des Treuguts: Die Wertpapiere der darin enthaltenen Vermögenswerte sind auf ihren oder seinen Namen ausgestellt und sie oder er übt alle mit dem Vermögen verbundenen Rechte aus und kann alle Massnahmen zur Sicherstellung der Vermögenszuwendung ergreifen. Die Treuhänderin oder der Treuhänder untersteht der Aufsicht der Begründerin oder des Begründers oder, wenn diese oder dieser verstorben ist, ihrer oder seiner Erben sowie der Begünstigten. Die fiducie d'utilité privée und die fiducie d'utilité sociale stehen ebenfalls unter der Aufsicht einer gesetzlich bestimmten Stelle, bei der die Treuhänderin oder der Treuhänder eine Erklärung hinterlegen muss, in der Art und Gegenstand der Treuhand, deren Dauer sowie Name und Adresse der Treuhänderin oder des Treuhänders enthalten ist.

150 Bürgerliches Gesetzbuch von Quebec (Code civil du Québec, CCQ-1991), in Kraft getreten am 1. Januar 1994.