Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 58Fedlex · Erläuternder Bericht
Dauer des Trusts sowie Name und Adresse der Trustees angegeben werden müssen. Die Registrierung hat keine konstitutive Wirkung. Die Eintragung im Handelsregister ist nicht erforderlich, wenn die Trusturkunde beim Amt für Justiz hinterlegt wird. In diesem Fall sind die Informationen über den Trust nicht öffentlich zugänglich. Die im Handelsregister eingetragenen Trusts stehen unter der Aufsicht eines Gerichts. Diese Aufsicht gilt jedoch nicht für Familien-Treuhänderschaften und kann in der Trusturkunde ausgeschlossen werden. Auf Antrag der Begründerin oder des Begründers oder der Begünstigten kann das Gericht eingreifen und gewisse Befugnisse ausüben (Widerruf und Ernennung der Trustees, Festlegung ihrer Vergütung, Schutz des Vermögens, Verlangen der Rechenschaftslegung).
4.3.4 Frankreich
Die Treuhand wurde mit dem Gesetz Nr. 2007-211 vom 19. Februar 2007153 in das französische Zivilgesetzbuch (Code civil) aufgenommen. Sie wird definiert als Operation, mit der ein oder mehrere Begründer derzeitige oder zukünftige Vermögenswerte, Rechte oder Sicherheiten oder eine Gesamtheit von Vermögenswerten, Rechten oder Sicherheiten an einen oder mehrere Treuhänder überträgt, die diese getrennt von ihrem Privatvermögen für einen bestimmten Zweck zugunsten einer oder mehrerer begünstigter Personen verwalten.
Die französische Treuhand ist ein Nominatvertrag, der bestimmte Formerfordernisse erfüllen muss. Sie beinhaltet die Übertragung des Eigentums an die Treuhänderin oder den Treuhänder, was ausschliesst, dass sich die Begründerin oder der Begründer selbst als Treuhänderin oder Treuhänder bezeichnen kann. Die Treuhand hat keine Rechtspersönlichkeit. Sie kann per Gesetz oder Vertrag errichtet werden. Sie muss ausdrücklich sein. Die Errichtung der Treuhand bedarf grundsätzlich der schriftlichen Form. Wenn die in das Treugut übertragenen Vermögenswerte, Rechte oder Sicherheiten aus einer zwischen den Ehepartnern bestehenden Gütergemeinschaft stammen oder die Ehegatten daran Miteigentum haben, bedarf es einer notariellen Beurkundung. Im Treuhandvertrag müssen die übertragenen Vermögenswerte, Rechte oder Sicherheiten, die Dauer der Übertragung (die höchstens 99 Jahre betragen darf), die Identität der Begründerin oder des Begründers, der Treuhänderin oder des Treuhänders und der Begünstigten (oder andernfalls die Vorschriften für deren Bezeichnung) sowie die Aufgabe der Treuhänderin oder des Treuhänders und der Umfang ihrer oder seiner Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse festgehalten werden. Der Treuhandvertrag und dessen Änderungen sowie die Begünstigten werden in einem (nicht öffentlichen) nationalen Treuhandregister eingetragen.
Die Treuhänderin oder der Treuhänder erwirbt das Eigentum am Treugut, aber im Unterschied zum römischen Recht stellt dieses ein von ihrem oder seinem persönlichen Vermögen getrenntes Vermögen dar. Die Privatgläubigerinnen und -gläubiger der
153 Dieser Text wurde geändert und ergänzt durch die Loi no 2008-776 de modernisation de l’économie vom 4. August 2008 und die Ordonnance no 2009-112 portant diverses mesures relatives à la fiducie vom 30. Januar 2009, die mit der Loi no 2009-526 de simplification et de clarification du droit vom 12. Mai 2009 ratifiziert wurden.