Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 72Fedlex · Erläuternder Bericht
Revocable Trust Irrevocable Fixed Interest Trust laufende Einkommen und Vermögen des Trusts
Einkommens- und Vermögensteuer beim Einkommens- und Vermögenssteuer bei Begründer; den Begünstigten;
Kapitalgewinne sind steuerfrei. Kapitalgewinne sind steuerfrei.
Leistungen des Trusts
an Begründer: keine Steuerfolgen keine Steuerfolgen, da bereits die laufenan Begünstigte: Erbschafts- oder Schen- den Einkommen und das Vermögen vom kungssteuer. Begünstigten versteuert wurden.
5.1.4.2 Beschrieb der Optionen
Betreffend den Irrevocable Discretionary Trust hat die Arbeitsgruppe Bund/Kantone/ Wissenschaft verschiedene Optionen zur steuergesetzlichen Regelung geprüft.
Option 1
Trusteinkommen und -vermögen werden dem Trust zugerechnet, welcher wie eine Stiftung als selbstständiges Steuersubjekt behandelt wird. Voraussetzung für die Besteuerung ist, dass mindestens einer der Begünstigten in der Schweiz ansässig ist. Die Steuerpflicht erstreckt sich nicht auf die Anteile von im Ausland ansässigen Begünstigten. Falls der Trust nach dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland ansässig ist, kann die Schweiz die Besteuerung des Trusts nicht durchsetzen. In solchen Fällen werden die Einkommen und das Vermögen von Trusts dem Begründer zugerechnet (subsidiäre Regel). Zur Durchsetzung der Steuerpflicht in der Schweiz gegenüber im Ausland verwalteten Trusts mit Begünstigten in der Schweiz ist zudem eine solidarische Haftung von Begründer und Begünstigten in der Schweiz für die Steuer des Trusts vorgesehen (solidarische Haftung).
Option 2
Trusteinkommen und -vermögen werden dem Trustee zugerechnet. Die Zurechnung erfolgt getrennt von den übrigen Einkünften und Vermögenswerten des Trustees (Sondervermögen), zu den ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuertarifen. Voraussetzung für die Besteuerung ist, dass mindestens einer der Begünstigten in der Schweiz ansässig ist. Die Steuerpflicht erstreckt sich nicht auf die Anteile von im Ausland ansässigen Begünstigten. Falls der Trustee im Ausland ansässig ist, kann die Schweiz die Besteuerung des Trustees regelmässig nicht durchsetzen. In solchen Fällen werden die Einkommen und das Vermögen von Trusts dem Begründer zugerechnet (subsidiäre Regel).
Option 3
Einkommen und Vermögenswerte des Trusts werden keiner Person zugerechnet, weil:
– der Begründer sich definitiv seines Vermögens entäussert hat, und