Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten
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Option 7 wenn Begründer im Zeitpunkt der Errichtung in der Schweiz ansäs-
sig war: Einkommenssteuer und Vermögenssteuer beim Begründer andernfalls keine Steuerfolgen
Leistungen
Option 1 Variante a: Einkommenssteuer
Variante b: Einkommenssteuer, ausser wenn die Begünstigten nachweisen, dass es eine Leistung aus dem Trust gewidmeten Vermögen ist (mittelbare Schenkung).
Trust kann analog einer Stiftung die Leistung als geschäftsmässig begründeten Aufwand bei der Gewinnsteuer geltend machen.
Option 2 In derselben Periode ausgeschüttete Einkommen: Einkommenssteuer
bei den Begünstigten
Akkumulierte Einkommen: Keine Steuerfolgen
Eingebrachtes Kapital:
Variante a: Einkommenssteuer
Variante b: keine Steuerfolgen (Leistungen aus dem Trust gewidmeten Vermögen ist mittelbare Schenkung)
Leistung nicht abzugsfähig beim Sondervermögen des Trustees
Option 3 Variante a: Einkommenssteuer
Variante b: Einkommenssteuer, ausser wenn die Begünstigten nachweisen, dass es eine Leistung aus dem Trust gewidmeten Vermögen ist (mittelbare Schenkung)
Option 4 zu Lebzeiten des Begründers: Erbschafts- oder Schenkungssteuer ab-
hängig vom kantonalen Recht
nach Tod des Begründers:
Variante a: Einkommenssteuer
Variante b: Einkommenssteuer, ausser wenn die Begünstigten nachweisen, dass es eine Leistung aus dem Trust gewidmeten Vermögen ist (mittelbare Schenkung)