Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 120 Seiten

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Option 7 wenn Begründer im Zeitpunkt der Errichtung in der Schweiz ansäs-

sig war: Einkommenssteuer und Vermögenssteuer beim Begründer andernfalls keine Steuerfolgen

Leistungen

Option 1 Variante a: Einkommenssteuer

Variante b: Einkommenssteuer, ausser wenn die Begünstigten nachweisen, dass es eine Leistung aus dem Trust gewidmeten Vermögen ist (mittelbare Schenkung).

Trust kann analog einer Stiftung die Leistung als geschäftsmässig begründeten Aufwand bei der Gewinnsteuer geltend machen.

Option 2 In derselben Periode ausgeschüttete Einkommen: Einkommenssteuer

bei den Begünstigten

Akkumulierte Einkommen: Keine Steuerfolgen

Eingebrachtes Kapital:

Variante a: Einkommenssteuer

Variante b: keine Steuerfolgen (Leistungen aus dem Trust gewidmeten Vermögen ist mittelbare Schenkung)

Leistung nicht abzugsfähig beim Sondervermögen des Trustees

Option 3 Variante a: Einkommenssteuer

Variante b: Einkommenssteuer, ausser wenn die Begünstigten nachweisen, dass es eine Leistung aus dem Trust gewidmeten Vermögen ist (mittelbare Schenkung)

Option 4 zu Lebzeiten des Begründers: Erbschafts- oder Schenkungssteuer ab-

hängig vom kantonalen Recht

nach Tod des Begründers:

Variante a: Einkommenssteuer

Variante b: Einkommenssteuer, ausser wenn die Begünstigten nachweisen, dass es eine Leistung aus dem Trust gewidmeten Vermögen ist (mittelbare Schenkung)