Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 55 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Einführung des Trusts
sämtliche Trusterträge und -vermögen einer Besteuerung unterliegen. Die Steuerregelung dürfe keine «Steuerschlupflöcher» schaffen, die zu einer Ungleichbehandlung führen.
3.4 Weitere allgemeine Bemerkungen
3.4.1 Prüfung der Änderung des Stiftungsrechts
2 Kantone73, eine Partei74 und 11 Organisationen75 verlangen, dass im Rahmen des vorliegenden Projekts eine Änderung des Stiftungsrechts geprüft werde, um Unterhaltsstiftungen zuzulassen. Einige dieser Teilnehmenden76 finden, dass das Verbot von Unterhaltsstiftungen überholt sei und im Falle der Einführung des Trusts aufgehoben werden sollte, um keine Inkohärenz im Schweizer Rechtssystem zu schaffen.
In die gleiche Richtung gehen 2 Kantone77 und 7 Organisationen78, die finden, dass die Anpassung der Stiftung – einem schon bestehenden, bekannten und akzeptierten Schweizer Rechtsinstitut – dem Bedarf an einem Instrument zur Nachlassplanung entsprechen würde und einfacher einzuführen wäre als der Trust. Eine Organisation79 ist der Meinung, dass ein Schweizer Trust die Schweizer Familienstiftung de facto abschaffen würde und dessen Einführung deshalb mit einer Revision des Stiftungsrechts einhergehen sollte.
Gemäss den Befürwortenden der Unterhaltsstiftung wäre lediglich eine einfache Änderung von Artikel 335 ZGB erforderlich.80 Die Streichung von Artikel 335 Absatz 2 ZGB sollte im Zentrum der Revision stehen und die Bedingungen in Artikel 335 Absatz 1 ZGB, die den Kreis der Begünstigten und die zulässigen Zwecke betreffen, sollten gelockert werden.
Der Vorschlag der Anpassung des Rechts der Familienstiftungen findet bei den Teilnehmenden grosse Unterstützung, ohne dass von einem Plebiszit dazu gesprochen werden könnte. Die meisten erwähnen diesen Vorschlag in ihrer Stellungnahme nicht. Andere wiederum lehnen ihn ausdrücklich ab. So hält eine Organisation81 fest, dass aufgrund der Starrheit des Stiftungsrechts Schweizer Stiftungen bei weitem nicht das gleiche Potenzial hätten wie Trusts, um grosse internationale Vermögen anzuziehen und zu binden. Die Regulierungs- und Stiftungsaufsichtsbehörden hätten in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Vervielfachung von kleinen Stiftungen in der Schweiz («Zer-Stiftung») weder wünschenswert noch wirtschaftlich sinnvoll sei. Eine Partei82 und eine Organisation83, die beide aufgrund der Missbrauchsgefahr den Trust ablehnen, sind der Ansicht, dass das geltende Stiftungsrecht zufriedenstellend sei, und stellen sich gegen eine Liberalisierung.
73 NE, GR
74 FDP
75 Bär & Karrer, KSG, Lanter, RAIFFEISEN, SAV, SFN, SGC, SwissFoundations, UZH, UNIL, VbN
76 FDP, Bär & Karrer, KSG, Lanter, SNV, SGC
77 GR, NE
78 Bär & Karrer, SAV, SNV, SwissFoundations, UZH, UNIL, VbN
79 Bär & Karrer
80 Bär & Karrer, SNV, SGC, SwissFoundations, UNIL, VbN
81 Findling Grey
82 SP
83 SGB