Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/32: Einführung des Trusts (Änderung des Obligationenrechts) · 55 Seiten

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Vernehmlassungsbericht: Einführung des Trusts

fehle jedoch eine Bestimmung analog zu Art. 82 ZGB für Stiftungen. Der Status quo würde zu Schwierigkeiten mit Irrevocable Discretionary Trusts führen.

5.1.2 Art. 276 ff.

Eine Organisation311 schlägt vor, explizit vorzusehen, dass die Unterhaltspflicht mit der Errichtung eines Trusts erfüllt werden kann.

5.1.3 Art. 318 Abs. 3

Eine Organisation312 schlägt vor, dass diese Bestimmung beispielhaft die Möglichkeit zur Errichtung eines Trusts erwähnt.

5.1.4 Art. 392 Ziff. 2

Eine Organisation313 schlägt vor, dass diese Bestimmung beispielhaft die Möglichkeit erwähnt, dass Drittpersonen einen Trust errichten können.

5.1.5 Art. 493 VE-ZGB

Eine Organisation314 begrüsst den rechtlich gewährten Schutz. Es sei jedoch die Situation in Betracht zu ziehen, dass ein Trustee das Trustvermögen investiere und der Vermögenswert zum Beispiel zwischen dem Tod und der Erbteilung schwanke. Dies könne für die Erbinnen und Erben in Zusammenhang mit einer Ausgleichsverpflichtung oder Herabsetzung zu Schwierigkeiten führen.

Nach Auffassung einer Organisation315 muss diese Bestimmung vorsehen, dass die Errichtung eines Trusts zugunsten einer Erbin oder eines Erben als Pflichtteil verwendet werden kann.

5.1.6 Art. 528 VE-ZGB

Eine Organisation316 äussert sich zur Kürze der Frist für die Herabsetzung. Vor diesem Hintergrund sollte die Klage gegen den Trustee nur verlangt werden, wenn der Trustee feststehe.

Darüber hinaus ist eine Organisation317 der Ansicht, dass Artikel 528 Absatz 3 VE-ZGB eine Herabsetzungs- oder Rückgabeklage gegen den Trustee, der Ausschüttungen vorgenommen hat, auch dann ausschliesse, wenn er bösgläubig gehandelt habe. Diese Bestimmung sei daher nicht angebracht.

Eine Organisation318 begrüsst die Klarstellung der Klagebefugnis.

5.1.7 Art. 962 VE-ZGB

Es sei auf die Erläuterungen zu Artikel 529m VE-ZGB verwiesen.

311 STEP-Ls

312 STEP-Ls

313 STEP-Ls

314 ZNK

315 STEP-Ls

316 SAV

317 STEP-Ls

318 Walder Wyss