Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/35: Erwachsenenschutzrecht – Änderung des ZGB · 74 Seiten
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2.5.3 Örtliche Zuständigkeit der KESB für die periodische Überprüfung nach Artikel 431 ZGB
In den Fällen, bei denen ein Unterbringungsentscheid der KESB vorliegt, sowie in den Fällen, bei denen die KESB eine ärztlich angeordnete Unterbringung bestätigt hat (vgl. Art. 429 Abs. 2 ZGB), ist eine periodische Überprüfung durch die KESB vorgesehen, ob die Voraussetzungen noch erfüllt und ob die Einrichtung weiterhin geeignet ist (vgl. Art. 431 Abs. 1 ZGB).
Wie bei der gerichtlichen Beurteilung gemäss Artikel 439 ZGB ist im geltenden Recht nicht klar geregelt, welche KESB für diese periodische Überprüfung örtlich zuständig ist. Die Botschaft KESR hat sich zu dieser Frage nicht geäussert. In der Lehre geht man von der örtlichen Zuständigkeit der KESB am Wohnsitz der von einer FU betroffenen Person aus, die in der Regel auch den Unterbringungsentscheid getroffen hat.146
Im Rahmen dieser Revision soll auch diese Unklarheit beseitigt und für die Zukunft im Gesetz geregelt werden: Die örtliche Zuständigkeit der KESB, die den Unterbringungsentscheid gefällt hat, für die periodische Überprüfung soll neu in Artikel 431 Absatz 1 VE-ZGB festgelegt werden, sofern das Verfahren nicht von einer anderen Behörde übernommen worden ist (vgl. Art. 431 Abs. 3 VE-ZGB).
2.6 Melderechte und Meldepflichten im Erwachsenenschutz
2.6.1 Ausgangslage
Die Regelung der Melderechte und -pflichten im Erwachsenenschutz betrifft keineswegs nur, aber ganz besonders ältere Personen. Aus dem Bericht vom 18. September 2020 «Gewalt im Alter verhindern» ergibt sich, dass das Phänomen der Gewalt im Alter noch wenig bekannt und der Umfang dieses Problems schwierig zu ermitteln ist. In der Schweiz sollen demnach jährlich 300'000 bis 500'000 über 60-Jährige von einer Form von Misshandlung betroffen sein. Die Gründe, weshalb ältere Menschen von Gewalt und Vernachlässigung betroffen sein können, sind aber bekannt: Die Opfer sind abhängig, hilfsbedürftig sowie häufig schwach oder isoliert, und Fachkräfte und betreuende Angehörige sind mit der Pflege allenfalls überlastet.147
Als Hauptreferenz für die Prävention kann die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dienen, welche elder abuse und Misshandlung zu Synonymen macht148 und eine Vielzahl von Handlungen, Verhaltensweisen, absichtlichen oder unabsichtlichen Unterlassungen abdeckt: Missbrauch auf physischer, sexueller, psychologi-
146 BSK ZGB I-ETZENSBERGER/GEISER, Art. 431 N. 7, MEIER, Rz. 1265 und Fn 2331 m.w.H.
147 Bericht BR Gewalt im Alter, Zusammenfassung.
148 Definition der WHO in der Toronto Declaration on the Global Prevention of Elder Abuse (2002), zitiert im Bericht BR Gewalt im Alter, S. 6: «Die Misshandlung älterer Menschen ist eine einzelne oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Handlung, die in einer auf Vertrauen basierenden Beziehung vorkommt und die einem älteren Menschen körperliche oder seelische Schäden zufügt».