Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/45: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut (Saatgutpflichtlagerverordnung) · 13 Seiten

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Zur Deckung eines gegenwärtigen Jahresbedarfs an Rapssaatgut von rund 100 Tonnen werden Lagerkapazitäten von insgesamt 130 bis 140 Paletten benötigt. Für die Kosten eines Palettenstellplatzes werden CHF 0.25 pro Tag berechnet. Für den Umschlag der Waren werden Kosten von CHF 10.00 pro Palette angenommen. Diese Kostensätze beruhen auf Angaben von Grossverteilern der Lebensmittelbranche, welche für die Schätzung der Lagerkosten von Saatgut herbeigezogen wurden. Bei geschätzten 140 Paletten und einem jährlichen Umschlag ergeben sich jährliche Kosten von rund CHF 14'000. Hinzu kommen weitere Faktoren wie beispielsweise Kosten für die Administration oder Versicherungen, die in dieser Schätzung nicht berücksichtigt wurden. Auch im Falle von mehreren Lagerumschlägen pro Jahr und höheren Palettenstellplatzkosten sowie unter Einbezug der administrativen Kosten kann davon ausgegangen werden, dass sich die aus der Pflichtlagerhaltung von Rapssaatgut entstehenden Lagerkosten im Vergleich zu den anfallenden Lagerkosten anderer Pflichtlagerprodukte gering wären.

4.4. Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Pflichtlagerhaltung erhöht generell die Versorgungssicherheit in der Schweiz bei Importstörungen und reduziert das Risiko kurz- und mittelfristiger Versorgungsengpässe.

4.5. Vereinbarkeit mit dem internationalen Recht

Der vorliegende Verordnungsentwurf steht im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Bei einer allfälligen Einführung eines Garantiefondsbeitrags sind die völkerrechtlichen Verpflichtungen bei der WTO und den Freihandelsabkommen zu beachten, die die Einführung von zollähnlichen Abgaben einschränken.