Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/45: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut (Saatgutpflichtlagerverordnung) · 13 Seiten

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des Landes mit pflanzlichen Ölen und Fetten. Der Selbstversorgungsgrad für Rapsöl lag gemäss Statistik der Schweizer Landwirtschaft Agristat2 in den Jahren 2015 bis 2019 bei durchschnittlich 77 % womit die inländische Rapsölproduktion einen grossen Anteil beiträgt zum gesamten Rapsölverbrauch. Die Analyse der WL hat ergeben, dass beim Rapssaatgut zahlreiche Verwundbarkeiten gegeben sind. So findet in der Schweiz weder eine Rapszüchtung noch eine Vermehrung statt. Die Rapssaatgutsorten, welche in der Sortenliste der empfohlenen Winterrapssorten für die Ernte 2022 von Swissgranum3 aufgeführt sind, werden von fünf Saatgutzüchterfirmen entwickelt. Die Vermehrung und Aufbereitung von Rapssaatgut findet gemäss Daten der FAO4 sowohl in Europa als auch in Asien, Nord-Amerika und Australien statt. Die gesamte Vermehrungsinfrastruktur für Rapssaatgut befindet sich dementsprechend im Ausland womit eine vollständige Importabhängigkeit besteht. Rapssaatgut ist gut lagerfähig und Sortenwechsel sind frühzeitig absehbar. Unter Berücksichtigung des tiefen Selbstversorgungsgrads sowohl beim Saatgut wie auch bei pflanzlichen Ölen/Fetten an sich und der hohen Importabhängigkeit kommt die WL zum Schluss, Rapssaatgut zur Speiseölgewinnung an Pflichtlager zu legen.

Bei Brotgetreide verfügt die Schweiz derzeit über signifikante inländische Forschungs-, Züchtungs- und Vermehrungskompetenzen und die schweizerische Produktion deckt im Normalfall den eigenen Bedarf mit einem kleinen Puffer ab. Aus diesen Gründen wurde bei Getreide auf eine vertiefte Abklärung verzichtet. Sollte sich bezüglich Brotgetreide die Situation signifikant ändern, wird eine erneute Abklärung durch die WL vorgenommen.

Der Bundesrat beabsichtigt, aufgrund der Gegebenheiten im Saatgutmarkt und den damit verbundenen Risiken für die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Grundnahrungsmitteln, eine Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut einzuführen und Pflichtlager an Rapssaatgut marktüblicher Sorten zur Speiseölgewinnung im Umfang eines Jahresbedarfs aufzubauen.

2. Grundzüge der Vorlage

2.1. System der Pflichtlagerhaltung

Gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 2016 (LVG; SR 531) ist die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern eine Aufgabe der Wirtschaft. Kann die Wirtschaft diese Aufgabe nicht allein bewälti-

2 Vgl. https://www.sbv-usp.ch/de/services/agristat-statistik-der-schweizer-landwirtschaft/

3 Vgl. https://www.swissgranum.ch/sortenlisten

4 Vgl. http://www.fao.org/statistics/en/