Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/45: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut (Saatgutpflichtlagerverordnung) · 13 Seiten
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1. Ausgangslage
1.1. Neue Herausforderungen bezüglich Saatgut
In den 1990er Jahren wurden im Rahmen der Politik zur Reduktion der Pflichtlager alle Saatgutpflichtlager abgeschafft. Seither hat sich die Situation am Saatgutmarkt signifikant verändert. Der Markt für Saatgut hat sich in den letzten Jahren stark konzentriert und internationalisiert. Saatguthersteller bieten weitere auf das Saatgut abgestimmte Produktionsmittel wie Pflanzenschutz- oder Düngemittel an. Die Konsequenz daraus ist ein komplettes, abgestimmtes Paket, was für den Handel und die Landwirte auch Abhängigkeiten zur Folge hat.
Mit steigender Marktkonzentration erhöht sich das Risiko, dass beim Ausfall eines grossen Saatgutherstellers Versorgungsprobleme entstehen können. Verstärkt wird diese Herausforderung dadurch, dass weiterentwickelte Züchtungsverfahren zwar Zuchtfortschritte in Form von leistungsfähigen Hybridsorten realisieren, die Züchtung und Vermehrung von Saatgut aber immer komplexer werden lassen. Relativ einfach zu vermehrende Liniensorten werden von leistungsfähigeren Hybridsorten abgelöst. Dies beschränkt das Angebot an Saatgut oft zusätzlich auf wenige Unternehmen. Die Schweiz ist zurzeit für den Inlandanbau aufgrund all dieser Umstände bei Kulturen wie Zuckerrüben oder Raps vollständig auf den Import von Saatgut angewiesen.
Gemäss Einschätzung der UNO-Welternährungsorganisation (Food and Agriculture Organization, FAO) wird sich die Nachfrage nach Nahrungsmitteln weltweit erhöhen. Treiber sind das Bevölkerungswachstum und sich verändernde Ernährungsgewohnheiten1. In der Folge wird auch mehr Saatgut benötigt.
1.2. Der Schweizerische Saatgutmarkt
In der Schweiz konzentriert sich die Zuchtarbeit auf ausgewählte Kulturpflanzen in Bereichen wie Getreide, Leguminosen, Äpfel, Reben oder Futtergräser. Saat- bzw. Pflanzgut von Kulturpflanzen wie Raps, Sonnenblumen, Zuckerrüben oder Kartoffeln, deren züchterische Bearbeitung mit grossem Aufwand verbunden ist oder ein eher kleiner Absatzmarkt in der Schweiz besteht, wird vollständig importiert. Ein substanzieller Grenzschutz für Saat- und Pflanzgut besteht für Ackerkul-
1 Vgl. FAO Bericht 2018: http://www.fao.org/3/CA1553EN/ca1553en.pdf