Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/45: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut (Saatgutpflichtlagerverordnung) · 13 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

Kontrolle der Lagermengen am Lagerort, eine stichprobenweise Qualitätskontrolle in einem Labor sowie eine Kontrolle der Warenbuchhaltung.

Artikel 8 Regelung strittiger Fälle

Mit Artikel 8 wird dem BWL ermöglicht, in strittigen Fällen den Abschluss eines Pflichtlagervertrags sowie dessen Aufhebung zu verfügen. Ein Beschwerdeverfahren richtet sich in diesen Fällen nach den allgemeinen Regeln der Bundesrechtspflege.

Artikel 9 Vollzug der Verordnung und Änderung des Anhangs

Artikel 9 sieht vor, dass das BWL mit der Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung betraut wird. Er sieht im Weiteren vor, dass der Anhang der Verordnung mit den der Pflichtlagerhaltung unterstellten Waren nach Anhören der beteiligten Wirtschaftskreise – dies betrifft derzeit namentlich die in die Pflichtlagerhaltung einbezogenen Akteure – vom WBF geändert werden kann.

Artikel 10 Inkrafttreten

Unter diesem Artikel wird zu gegebener Zeit das Datum des Inkrafttretens der Verordnung festgehalten. Der Bundesrat beabsichtigt, die Pflichtlagerhaltung von Saatgut im ersten Halbjahr 2022 einzuführen.

Anhang – 1. Saatgut, das der Pflichtlagerhaltung unterstellt ist

Der Lagerpflicht unterstellt werden sollen Rapssamen, auch geschrotet, mit geringem Gehalt an Erucasäure zu Saatzwecken (Zolltarifnummer 1205.1069 /911).

Anhang – 2. Grenzmenge für den Abschluss eines Pflichtlagervertrags

Lagerpflichtige, die pro Kalenderjahr weniger als 100 Kilogramm Rapssamen zu Saatzwecken zum ersten Mal in Verkehr bringen und aufgrund der geringen Menge keinen oder nur einen sehr kleinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, sind vom Abschluss eines Pflichtlagervertrags befreit.

4. Auswirkungen

4.1. Auswirkungen auf den Bund

Artikel 9 der Vorlage sieht vor, dass das BWL mit der Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung betraut wird. Dazu gehören insbesondere die Erfassung der Lagerpflichtigen, das Management der Pflichtlagerverträge, die Bearbeitung und Analyse der Meldungen, die Festlegung der individuellen Lagermengen sowie die Kontrolle der Pflichtlager. Diese Aufgaben, welche im Rahmen der