Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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räume Bezug. Die qualitative Verbesserung der geschützten Gebiete sowie ihre Vernetzung leisten zusammen einen fundamentalen Beitrag zu einem funktionalen Netzwerk von Flächen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Für die Vernetzung spielen die Quantität, die Qualität und die räumliche Anordnung von Lebensräumen eine zentrale Rolle. Die Vernetzung funktioniert dann, wenn die Arten zwischen den Flächen wandern und unterschiedliche Lebensräume zur Vervollständigung ihres Lebenszyklus aufsuchen können. Die Vernetzung ist für die Nahrungssuche, die Fortpflanzung oder die Flucht vor Störungen zentral. Sie ermöglicht zudem den Austausch innerhalb der Arten. Die Bedeutung der Vernetzung nimmt mit der zunehmenden Zerschneidung und Zerstückelung der einzelnen Lebensräume beispielsweise durch Verkehrsinfrastrukturen stark zu.

Art. 18b Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung

Der geltende Artikel 18b regelt die Pflicht der Kantone hinsichtlich der Objekte von regionaler und lokaler Bedeutung (Abs.1) sowie hinsichtlich des ökologischen Ausgleichs (Abs. 2). Neu wird der ökologische Ausgleich in einer eigenständigen Bestimmung (Art. 18bbis) geregelt. Gegenstand von Artikel 18b sind somit neu ausschliesslich die Biotope von regionaler oder lokaler Bedeutung. Biotope, die je nach Kanton unter Umständen explizit als «von kantonaler Bedeutung» bezeichnet werden, fallen dabei unter den Begriff der «Objekte von regionaler Bedeutung».

Solche, die explizit als «von kommunaler Bedeutung» bezeichnet werden, unter den Begriff der «Objekte von lokaler Bedeutung».

Absatz 1 verpflichtet die Kantone neu, Biotope von regionaler oder lokaler Bedeutung zu bezeichnen und formell unter Schutz zu stellen. Die Kantone kennen bereits heute eine solche Unterschutzstellung von Biotopen von regionaler oder lokaler Bedeutung, wobei sie dabei einen gewissen Ermessensspielraum haben. Sie sollen bei dieser formellen Unterschutzstellung insbesondere berücksichtigen, dass diese Schutzobjekte der Vernetzung der Biotope von nationaler Bedeutung dienen. Weiter ist die Bezeichnung von Biotopen von regionaler oder lokaler Bedeutung sinnvoll, wenn die jeweiligen schutzwürdigen Lebensräume nach Artikel 18 Absatz 1terNHG qualitativ hochwertig sind, die Kriterien eines Biotopes von nationaler Bedeutung jedoch nicht erfüllen, oder auch wenn die Gebiete zum Erhalt bedrohter Arten erforderlich sind, für die die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt.67 Ein wichtiges Instrument stellt in diesem Zusammenhang das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 199168 (BGBB) dar, welches in Artikel 64 einen Anspruch auf Bewilligung des Erwerbs von Flächen zum Zweck des Naturschutzes festhält. Weiter tragen die Kantone bei der Bezeichnung der Biotope den Zielen der Energiestrategie 2050 Rechnung.

Absatz 2 übernimmt die Formulierung des bisherigen Artikels 18b Absatz 1.

Absatz 3 sieht vor, dass der Bundesrat den Kantonen einen Mindestumfang an Biotopen von regionaler und lokaler Bedeutung vorschreibt, welcher Vernetzung von

67BAFU (2019): Liste der National Prioritären Arten und Lebensräume. In der Schweiz zu

fördernde prioritäre Arten und Lebensräume. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1709: 99 S.

68 SR 211.412.11