Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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und die Wieder- respektive Neubesiedlung von geeigneten Lebensräumen erlauben, ohne zwingend zu deren Kernlebensraum zu gehören.

Für die Schweiz wurde bereits 2001 in einer nationalen Übersicht die Lage besonders wichtiger Wildtierkorridore hergeleitet und deren Durchlässigkeit für Wildtiere beschrieben.81 2011 und 2020 wurden die Wildtierkorridore in Zusammenarbeit mit den Kantonen aufgrund der räumlichen Entwicklungen (inkl. die Intensität der Nutzung der Infrastrukturen durch den Menschen) sowie der Entwicklung der Wildtierpopulationen grundsätzlich aktualisiert.

Zurzeit gibt es in der Schweiz rund 300 Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung.82 Die grössten Wanderhindernisse finden sich in Gebieten mit hoher Besiedlungsdichte, insbesondere im Mittelland und in Tallagen von Jura und Alpen. Von diesen Korridoren wurden bezüglich ihrer Durchlässigkeit für Wildtiere 16 Prozent als unterbrochen, 56 Prozent als beeinträchtigt und 28 Prozent als intakt beschrieben. Entsprechend diesem Handlungsbedarf hat der Bund bereits mit der Sanierung allfälliger Hindernisse begonnen und baut Wildtierbrücken, wenn Nationalstrassen überregional bedeutende Wildtierkorridore zerschneiden. Die entsprechenden Bauarbeiten finden in der Regel anlässlich des Neubaus oder der Sanierung einzelner Abschnitte des Nationalstrassennetzes statt. Das Teilprogramm Sanierung Wildtierkorridore des ASTRA wird aufgrund der Erkenntnisse aus der letzten Aktualisierung noch im Jahr 2021 ergänzt, wie vom Bundesrat im Aktionsplan Biodiversität Schweiz beauftragt.

Diese bisherige Vollzugspraxis beim Umgang mit Wildtierkorridoren hat sich grundsätzlich bewährt, allerdings reichen die Massnahmen nicht aus. Entsprechend der Bedeutung der Wildtierkorridore für den Artenschutz sollen diese Korridore im Rahmen der Strategie Biodiversität Schweiz als Teil des nationalen Vernetzungssystems betrachtet und rechtlich gestärkt werden. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung haben Wildtierkorridore die Funktion, verschiedene Biotope miteinander zu verbinden. Wildtierkorridore sind ihrer Bedeutung nach den Biotopen gleichzustellen. Sofern ihnen nationale Bedeutung zukommt, können sie daher Gegenstand einer entsprechenden Inventarisierung sein.83

Zur entsprechenden Sicherung der Wildtierkorridore wird im JSG eine eigenständige Rechtsgrundlage zur Inventarisierung überregionaler Wildtierkorridore geschaffen. Die Wildtierkorridore stellen keine Ausschlussgebiete nach Artikel 12 Absatz 2 EnG dar, da sie nicht gestützt auf Artikel 18a NHG ausgeschieden werden, auf den Artikel 12 Absatz 2 EnG verweist.

Absatz 1 regelt die Ausscheidung der Wildtierkorridore. Deren Bezeichnung, d. h. die Bestimmung ihres Namens sowie ihrer Lage, erfolgt durch den Bundesrat im Einvernehmen mit den betroffenen Kantonen im Rahmen einer neuen Verordnung. Als fachliche Grundlagen zur Ausscheidung von Wildtierkorridoren dienen der vom

81 BUWAL, Korridore für Wildtiere, Bern 2001.

82 Einsehbar unter map.geo.admin.ch

83 Urteil des Bundesgerichts 1A.173/2000 vom 5. November 2001.