Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 132 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 106Fedlex · Erläuternder Bericht
swisstopo Daten im Zusammenhang mit geologischen Senken austauschen (Abs. 3). Absatz 4 regelt die Archivierung der Daten im Bundesarchiv.
Die Rechtsgrundlage für die Datenlieferung des ASTRA ans BFE zu Vollzugszwecken wird unverändert weitergeführt.
Art. 247 Koordination mit der Europäischen Union
Artikel 247 stützt sich auf Artikel 11 des EHS-Abkommens. Dieser sieht vor, dass die Schweiz und die EU ihre Bemühungen koordinieren, sich also gegenseitig unterstützen, beim Vollzug des EHS-Abkommens, bei der Gewährleistung der Integrität der verknüpften CO2-Märkte sowie bei der Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen und Wettbewerbsverzerrungen. Eine solche Koordination soll gemäss EHS-Abkommen auch durch die Bereitstellung von Informationen erfolgen. Artikel 247 hält diese Vorgaben explizit für das BAFU fest. Zu übermittelnde notwendige Informationen könnten beispielsweise Transaktionsdaten aus dem Schweizer Emissionshandelsregister im Zusammenhang mit einem Verdacht auf kriminelle Aktivitäten sein. Solche Daten würden unter Wahrung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses übermittelt und wo nötig anonymisiert bzw. gemäss den Vertraulichkeitsstufen nach Artikel 9 des EHS-Abkommens eingestuft und bearbeitet.
Art. 248 Anpassung der Anhänge
Das UVEK kann bestimmte Anhänge oder Teile davon in eigener Kompetenz anpassen. Dies betrifft bspw. technische Elemente für die Umsetzung der CO2-Vorschriften für Fahrzeuge wie die jährliche Festlegung des Leergewichts (Anh. 3 Ziff. 2), die durchschnittlichen CO2-Emissionen (Anh. 6) und die Beträge für die Ersatzleistungen (Anh. 7).
Beim Emissionshandel können Anlagekategorien (Anh. 8), Benchmarks (Anh. 10 Ziff. 1 sowie Anh. 17), Anpassungsfaktoren (Anh. 10 Ziff. 3 sowie Anh. 17) sowie die zuständigen Behörden (Anh. 12) angepasst werden, wenn vergleichbare internationale Regelungen insbesondere in der EU ändern. Auf diese Weise kann schneller auf neue Entwicklungen reagiert und Wettbewerbsverzerrungen zum EU-EHS vermieden werden.
In den Anhängen 19 und 20 können bestimmte Typen von ausländischen bzw. inländischen Klimaschutzprojekten ausgeschlossen und standardisierte Methoden für Wärmeverbünde (Anh. 22) und für Deponiegas (Anh. 23) an die technische Entwicklung angepasst werden. In Anhang 24 können die Tarife je Handelseinheit bei einer Erhöhung der CO2-Abgabe angeglichen werden.
Anhang 25 wird durch das UVEK angepasst, wenn sich in der Entwicklung von Massnahmen zur substanziellen Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr relevante technische oder wirtschaftliche Entwicklungen ergeben oder vergleichbare internationale Regelungen ändern.
Art. 249 Genehmigung von Beschlüssen untergeordneter Tragweite
Das EHS-Abkommen (Art. 12–13) sieht für dessen Verwaltung einen Gemischten Ausschuss mit Vertretern der Schweiz und der EU vor. Die Schweizerische Delegation im Gemischten Ausschuss zum EHS-Abkommen setzt sich – wie bei anderen bilateralen Abkommen mit der EU – aus Mitarbeitern der Bundesverwaltung zusammen. Beschlüsse des Gemischten Ausschusses des EHS-Abkommens sind gemäss deren Inhalt und Tragweite vorgängig in eine Vernehmlassung zu geben, damit sich u.a. betroffene Kreise dazu äussern können, und zu genehmigen. Beschlüsse mit weitreichender Tragweite (z.B. solche, die Gesetzesanpassungen nach sich ziehen) sind durch das Parlament zu genehmigen, wohingegen Beschlüsse von beschränkter Tragweite (z.B. solche, die Verordnungsanpassungen nach sich ziehen) durch den Bundesrat genehmigt werden können. Im Rahmen des EHS-Abkommens sind durch den Gemischten Ausschuss regelmässig diverse Beschlüsse von beschränkter Tragweite zu fällen, die technisch-administrative Angelegenheiten betreffen und von untergeordneter Tragweite sind (z.B. Anpassung der Anhänge an vorgängig geänderte Rechtsgrundlagen der Parteien, technische Vereinbarungen zum Betrieb der Emissionshandelsregister).