Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 132 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

Erschliessungsphase (beispielsweise Erschliessung des Untergrunds insbesondere anhand von Bohrungen). Die Beiträge betragen maximal 60 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Im Grundsatz ändert sich nichts an der Natur der Fördermassnahmen für Geothermie-Projekte. Hingegen wird die Finanzierung neu gehandhabt. Seit 2018 wurde die direkte Nutzung der Geothermie für die Wärmebereitstellung mit jährlich maximal 30 Millionen Franken gefördert. Gemäss den neuen Bestimmungen sind diese Fördermassnahmen Teil des Klimafonds und werden mit den Mitteln finanziert, die den Massnahmen gemäss Artikel 55 Absatz 2 CO2-Gesetz zur Verfügung stehen.

Ersatz fossil betreibbarer Heizungen und ortsfester Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien

Gemäss Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe c CO2-Gesetz soll der Bund mit Mitteln aus dem Klimafonds den Ersatz fossil betreibbarer Heizungen und ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien fördern. Schweizweit sind heute schätzungsweise rund 900‘000 fossile Heizungen und 150'000 ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen in Wohnbauten in Betrieb.14 Im Durchschnitt beträgt die Lebensdauer einer fossilen Wärmeerzeugungsanlage rund 20 Jahre. Soll das vom Bundesrat beschlossene Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 erreicht werden, müssen jedes Jahr 30‘000 fossile Heizungen durch erneuerbare Technologien ersetzt werden, damit 2050 nahezu keine fossilen Heizsysteme mehr in Betrieb sind.

Für den Umstieg auf eine erneuerbare Heizung kann der/die Gebäudeeigentümer/in Fördergelder beanspruchen oder sich einem Programm zur CO2-Kompensation anschliessen. Zudem gewähren viele Kantone Steuerabzüge und Fördergelder für den Anschluss der Liegenschaft an ein Fernwärmenetz mit erneuerbaren Energien. Der/die Gebäudeeigentümer/in muss für die Finanzierung der Investition auch eigene Mittel aufbringen.

Eine gezielte Basisförderung über eine national einheitliche Abwrackprämie und eine Förderung der Impulsberatung «erneuerbar heizen» unterstützt Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer auch in Kantonen, in welchen der Heizungsersatz nicht gefördert wird. Das Förderprogramm soll durch die Kantone abgewickelt werden und die bestehenden Aktivitäten des Bundes (u.a. Programm «erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz) und der Kantone (Förderung im Rahmen des Gebäudeprogramms, kantonale Bestimmungen bezüglich Wärmerzeugerersatz) ergänzen.

Absicherung und Standardisierung von Energie-Contracting-Lösungen

Mit Mitteln aus dem Klimafonds soll der Bund gemäss Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe d CO2-Gesetz Energie-Contracting-Marktangebote stimulieren, die für kleinere Gebäude und Einfamilienhäuser finanziell wenig attraktiv sind. Bei Energie-Contracting-Lösungen wird unterschieden zwischen

 Energieliefer-Contracting, bei dem Energiedienstleister wie Stadtwerke oder andere lokale Energie-

versorger ihren Kunden langfristige Wärmlieferungen anbieten und den Heizungsersatz finanzieren. Nach Ablauf des Vertrags geht das Eigentum der Wärmeerzeugungsanlage an die/den Gebäudeeigentümer/in über; und

 Energiespar-Contracting, bei dem der Energiedienstleister mit der/dem Gebäudeeigentümer/in

energetische Massnahmen vereinbart und die dadurch eingesparten Kosten über die vertragliche Laufzeit abschöpft.

Mit der Absicherung und Standardisierung von Energie-Contracting-Lösungen sollen auch Liquiditätsengpässe überwunden werden, die als Folge der neuen CO2-Grenzwerte insbesondere bei pensionierten Eigentümer/innen von Einfamilienhäusern oder kleineren Gebäuden eintreten können, wenn für Banken die finanzielle Tragbarkeit nicht mehr ohne weiteres gegeben ist. Die Absicherung kann aus

14 Abschätzung für das Jahr 2020 u.a. auf Basis Tabelle BFS «Gebäude nach Heizungsart bzw. Energieträger der Heizung und Kantonen 2009–2015» (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bau-wohnungswesen.assetdetail.1642414.html)