Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 132 Seiten

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und nach Effizienz (Gasproduktion pro investierter Franken) priorisiert. Anlagen, die Gas aus Biomasse erzeugen, werden gegenüber Anlagen, die Gas aus Strom erzeugen priorisiert.

2.10.4 Förderung von Technologien zur Verminderung von Treibhausgasen

Mit einem Technologiefonds fördert der Bund seit 2013 Innovationen, die Treibhausgase oder den Ressourcenverbrauch reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien begünstigen und die Energieeffizienz erhöhen. Bürgschaften erleichtern es innovativen Unternehmen, Darlehen aufzunehmen. Artikel 81 des CO2-Gesetzes hebt den Technologiefonds auf und überträgt dessen Mittel, Rechte und Pflichten an den Klimafonds. Neu können Darlehensbürgschaften von bis zu 5 Millionen Franken für eine maximale Laufzeit von 10 Jahren gewährt werden, um Unternehmen insbesondere in der Kommerzialisierungsphase zu unterstützen. Die Bürgschaft ist auf 60 Prozent des gesamten Finanzierungsbedarfs eines Vorhabens beschränkt.

Für die Weiterentwicklung soll geprüft werden, inwieweit auch Darlehen im Ausland verbürgt werden können. Dies hat jedoch nicht erste Priorität.

2.10.5 Massnahmen zur wesentlichen Vermeidung von Treibhausgasemissionen im In- und Ausland

Die Grundlage für die Formulierung von weiteren Massnahmen zur wesentlichen Vermeidung von Treibhausgasemissionen im Inland ist Artikel 57 Absatz 1 CO2-Gesetz. Eine Bedarfsanalyse zeigte auf, dass sich die bisherigen öffentlichen Fördermittel vor allem auf die drei ersten Phasen von der Grundlagenforschung bis zu den Laborprototypen konzentriert und für Pilot- und Demonstrationsanlagen und die Markteinführung von Innovationen weniger Mittel verfügbar sind. Sollen klimafreundliche Innovationen rascher als bisher in Wirtschaft und Gesellschaft zur Anwendung kommen, dann ist der Förderbedarf in diesen Phasen am grössten (siehe nachfolgende Abbildung).

Abbildung: Aggregierte Geldsummen (CHF) aus den Förderinstrumenten für Innovationen im Bereich Umwelt und Energie in den 6 Phasen von der Forschung bis zum Markt.

Vor diesem Hintergrund bieten sich zwei Wege an: Erstens, die Ergänzung bestehender Förderinstrumente wie z.B. das Pilot- und Demonstrationsprogramm des BFE oder die Umwelttechnologieförderung des BAFU in den letzten drei Phasen. Zweitens, die Erweiterung der Instrumente, um die Erprobung und Nutzung von klimarelevanten Innovationen mit erheblichem Treibhausgasverminderungspotential in den ersten Jahren ihrer Markteinführung zu unterstützen, indem bis zu 50 Prozent