Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 132 Seiten

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Flugzeugtyp wird mit dem Benchmark verglichen (Bst. d). Dem BAZL können weitere, dem Standardverfahren mindestens gleichwertige Verfahren zur Messung der Verminderung des Treibstoffverbrauchs vorgeschlagen werden (Bst. e).

Basierend auf Verfügbarkeit und Kosten der biogenen Flugtreibstoffe und dem technischen Fortschritt neuer Flugzeugtypen, beantragt das UVEK beim Bundesrat den Umfang der Reduktionsleistung und die reduzierte Abgabehöhe für die Jahre 2025–2027 und 2028–2030 anzupassen. Die Dreijahresperiode gibt den Luftverkehrsunternehmen die notwendige Planungssicherheit und erlaubt dennoch eine zeitnahe Anpassung auf die Marktsituation. Änderungen von Ziffer 2.4 werden frühzeitig kommuniziert, so dass die Luftverkehrsunternehmen bspw. ihre Verträge mit den Treibstofflieferanten anpassen können.

Anbieter von Flugreisen wie beispielsweise Luftverkehrsunternehmen, Reisebüros und Onlinereiseveranstalter, sind dafür verantwortlich, dass die voraussichtlich durchschnittlich verursachten Flugemissionen der Flugpassagierinnen und -passagieren auf den Angeboten ausgewiesen werden. Die Emissionen des Fluges basieren auf den direkten Emissionen aus dem Treibstoffverbrauch in Tonnen CO2, die zur Berücksichtigung der Nicht-CO2-Emissionen mit dem Faktor von 2,5 multipliziert werden (Ziff. 3.1). Die Berechnung der voraussichtlich verursachten Emissionen soll einfach gehalten werden. Sie kann auf standardisierten Erfahrungswerten beruhen, so können bspw. die unterschiedlichen Beförderungsklassen vernachlässigt werden (Ziff. 3.2). Das BAFU kann bestehende Emissionsrechner, welche den Anforderungen entsprechen, zulassen und registrieren (Ziff. 3.3), oder selber einen Emissionsrechner zu Verfügung stellen (Ziff. 3.4). Das BAFU publiziert regelmässig eine Liste der registrierten Emissionsrechner im Internet.

In Ziffer 4 sind die Landesflughäfen und die regionalen Zollflugplätze aufgeführt, an denen die Abgabe Allgemeine Luftfahrt erhoben wird.

Anhang 26: Nicht finanzierbare Massnahmen aus den Erträgen aus den Abgaben, Ersteigerun-

gen und den Ersatzleistungen

Anhang 26 listet Massnahmen und Projekttypen auf, welche nicht mit Geldern aus den Lenkungsabgaben, Versteigerungserlösen und Ersatzleistungen gefördert werden können. Die Negativliste soll zusammen mit den Grundsätzen der Förderung in Artikel 174 die Rahmenbedingungen für eine Förderung aus den Geldern des CO2-Gesetzes klar umschreiben.

Ausgeschlossen sind Projekte, bei denen fossile Energieträger lediglich durch andere fossile Energieträger substituiert werden (Bst. a). Der Klimafonds soll einen Beitrag in Richtung einer dekarbonisierten Gesellschaft und Wirtschaft leisten. Fossile Übergangstechnologien haben in dieser Förderlandschaft keinen Platz.

Weiter sind Projekte im Bereich der Kernenergie von einer Förderung ausgeschlossen (Bst. b). Der Einsatz von Kernenergie widerspricht den energiepolitischen Zielen der Schweiz und ist nicht vereinbar mit der Energiestrategie 2050.

Bei der Förderung von biogenen Brenn- und Treibstoffen müssen die gängigen Qualitätsanforderungen aus der Mineralölsteuergesetzgebung eingehalten werden (Bst. c). Gefördert werden sollen nur biogene Brenn- und Treibstoffe, welche bis 2023 auch von einer Mineralölsteuererleichterung profitieren können. Nach Auslaufen der Mineralölsteuererleichterung werden die Qualitätsanforderungen im Rahmen des Umweltschutzgesetzes neu definiert und sollen dann auch für eine Förderung im Rahmen des CO2- Gesetzes gelten. Ganz ausgeschlossen von der Förderung sind und bleiben biogene Brenn- und Treibstoffe, welche in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen (Bst. d).

Massnahmen und Projekte, welche erhebliche negative soziale und ökologische Auswirkungen haben, dürfen nicht finanziert werden (Bst. e). Diese sehr allgemein formulierte Bestimmung ermöglicht es, flexibel auf ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren und dürfte vor allem im Bereich der Auslandmassnahmen zur Anwendung kommen.