Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 132 Seiten

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nahmen bezahlt worden sind, können rückgefordert oder in eine neue Periode übertragen werden. Dabei ist entscheidend, ob eine erfolgreiche Durchführung angesichts der Umstände, die zu einer Verzögerung geführt haben, noch möglich ist.

Bei den Finanzhilfen an Gemeinden oder deren Plattformen sollen Massnahmen im Vordergrund stehen, die eine klimaneutrale Entwicklung beschleunigen. Das können Projekte sein, welche das Energiesystem von Gemeinden oder Regionen dekarbonisieren. Im Unterschied zur Unterstützung der räumlichen Energieplanung in Artikel 55 Absatz 2 CO2-Gesetz ist hier nicht die reine Planung förderberechtigt, sondern es werden die Kosten zur konkreten Umsetzung einer Netto-Null Strategie einer Gemeinde oder einer Region mitgetragen.

2.10.8 Massnahmen zur Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene

Artikel 57 Absatz 4 des CO2-Gesetzes gewährt Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs (öV) für die Förderung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Schiene, einschliesslich Nachtzüge, Finanzhilfen von maximal 30 Millionen Franken pro Jahr. Es können sowohl schweizerische wie ausländische Unternehmen des öV in den Genuss solcher Finanzhilfen kommen. Die Finanzhilfen sind so auszugestalten, dass Ziel und Zweck des Klimafonds möglichst weitgehend erfüllt werden. Bei internationalen Verkehrslinien ist daher deren Potenzial zur Verminderung von Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen. Im Fokus stehen die Nachtzugsverbindungen, da diese als Alternative zu Flugreisen das grösste Potenzial haben. Entsprechend ist der grenzüberschreitende Regional- und Ortsverkehr explizit ausgeschlossen, der zudem bereits über andere Quellen gefördert wird. Gesuche stellen können Transportunternehmen, welche grenzüberschreitenden Fernverkehr auf der Schiene in die Schweiz und aus der Schweiz anbieten wollen. Diese haben dem BAV aufzuzeigen, wieviel CO2 eingespart werden kann, wenn anstelle einer Flugverbindung eine Bahnverbindung durch eine/n Reisende/n genutzt wird. Sie reichen dafür dem BAV jährlich ein Gesuch ein. Unterstützt werden nur die effektiv erbrachten Leistungen (Reisen). Diese Förderung kann auch mehrjährig sein. Dieser Ansatz orientiert sich damit stark am Ansatz für Förderung des alpenquerenden Güterverkehrs.

2.10.9 Massnahmen zur Vermeidung von Schäden an Personen und Sachen

Aus Ersatzleistungen und aus der Versteigerung von Emissionsrechten wird die Vermeidung von klimabedingten Schäden an Personen und an Sachen von erheblichem Wert unterstützt (Anpassungsmassnahmen). Dazu gehören Massnahmen zur Reduktion der Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch Hitzewellen, zur Verstärkung von Schutzbauten oder zum Schutz einzelner Objekte gegen zunehmende Naturgefahren aufgrund häufigerer und intensiverer Hochwasser oder zur Reduktion von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft aufgrund zunehmender Trockenheit sowie von Erdrutschen durch abnehmende Stabilität des Permafrosts.

Für die Unterstützung der Anpassungsmassnahmen führt das BAFU in regelmässigen Abständen zwei Arten von thematischen Ausschreibungen durch:

 Das Impulsprogramm Anpassung an den Klimawandel hat zum Ziel, innovative Anpassungsmass-

nahmen zu fördern, die zur Reduktion der Risiken des Klimawandels in der Schweiz beitragen. Im Vordergrund stehen Themen wie beispielsweise die klimaangepasste Freiraumgestaltung zur Reduktion von städtischen Hitzeinseln, dezentrale Regenwasserbewirtschaftungskonzepte zur Bewältigung von zunehmendem Oberflächenabfluss, der Einsatz von trockenheitstoleranten landwirtschaftlichen Kulturen oder die klimaresistente Bewirtschaftung von arten- und strukturreichen Wäldern.

 Das Umsetzungsprogramm Anpassung an den Klimawandel soll die Umsetzung von besonders

guten Beispielen von Anpassungsmassnahmen verbreiten. Diese werden unter anderem auf der Grundlage des Impulsprogramms identifiziert und auf einer öffentlichen Liste aufgeführt. Im Vordergrund stehen die mit der jeweiligen Massnahme erzielte Wirkung und deren Kosten.