Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 132 Seiten
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Die Beiträge sollen die Treibhausgasemissionen im Ausland wesentlich vermindern, zu einer evaluier- und messbaren Wirkung führen und zur Förderung innovativer Technologien, Lösungen oder Finanzierungsmechanismen sowie zur Mobilisierung zusätzlicher privater Mittel beitragen. Die Massnahmen sind zusätzlich zur bestehenden Entwicklungszusammenarbeit und werden separat ausgewiesen.
Die Finanzhilfe kann auch ein Zuschuss in einen privat verwalteten Fonds sein, der global Investitionen in besonders innovative Infrastruktur- oder Technologieprojekte mit grossem Treibhausgasminderungspotential in Entwicklungs- und Schwellenländern tätigt. Durch die Kombination öffentlicher und privater Gelder ist es möglich, eine grössere Treibhausgasreduktionen zu erzielen und schrittweise eine nachhaltige private Finanzierung zu ermöglichen. Welche der in Absatz 2 genannten Finanzinstrumente sich am besten eignet, soll für jede Massnahme individuell vertieft geprüft werden. Das BAFU wird in Zusammenarbeit mit EFV und nach Anhörung der DEZA und des SECO Richtlinien zur Verwendung der verschiedenen Finanzinstrumente erarbeiten (Abs. 3).
13. Abschnitt: Massnahmen zur direkten Verminderungen von Treibhausgasemissionen im Luft-
verkehr
Art. 227 Beiträge für Massnahmen im Luftverkehr
Im Luftverkehr können Beiträge an Einzelprojekte ausgerichtet sowie sukzessive weitere Finanzierungsinstrumente aufgebaut werden. Denkbar ist künftig beispielsweise die Nutzung des Instruments der Bürgschaften gemäss dem 11. Abschnitt. Für eine direkte Verminderung der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs kommen biogene Treibstoffe, sparsameres Fluggerät sowie operationelle Verbesserungen wir z.B. die Vermeidung von überflüssigen Flugwegen in Frage.
Der Schwerpunkt (Abs. 1 Bst. a) liegt auf der Förderung von nachhaltigen synthetischen Treibstoffen, die aus erneuerbaren Energien über das sogenannte Power-to-Liquid- (PtL) und Sun-to-Liquid-Verfahren (StL) hergestellt werden. Diese Treibstoffe sind langfristig die klimaschonendste Alternative zu fossilem Treibstoff, aber heute noch nicht auf dem Markt erhältlich. Förderungswürdig sind in zweiter Priorität auch fortschrittliche nachhaltige biogene Treibstoffe auf einer biologischen Basis (Bst. b). Dies liegt insbesondere daran, dass diese Treibstoffe heute bereits auf dem Markt verfügbar sind und bis zu einem gewissen Verhältnis herkömmlichem Kerosin beigemischt werden können. Die EU-Strategie für eine nachhaltige und intelligente Mobilität sieht vor, dass solche Treibstoffe in der Luft- und Schifffahrt vermehrt eingesetzt werden und einen bevorzugten Zugang zu diesen Treibstoffen erhalten sollen.
Massnahmen zur Entwicklung direkterer Flugrouten sowie eine verbesserte Koordination im Hinblick auf Anflüge (Bst. c) haben ebenfalls ein erhebliches Einsparpotenzial von Treibhausgasemissionen. Diesbezügliche Bestrebungen existieren heute im Rahmen des EU-Programms «Single European Sky», an dem auch die Schweiz teilnimmt. Fördermittel in diesem Zusammenhang können für Fortschritte technologischer Natur oder für die Durchführung von Studien zur Erarbeitung kürzerer Flugrouten oder schnellerer Anflugverfahren mit Fokus auf die Schweiz eingesetzt werden.
Weiter können z.B. die Erforschung, Entwicklung und der Einsatz von alternativen Antriebstechnologien oder die Substituierung eines Helikopterfluges durch einen Drohnenflug sowie die Umstellung des Flughafenbetriebs auf die längerfristig komplette nachhaltige Nutzung erneuerbarer Energieformen unterstützt werden. Die Fördermöglichkeiten dieser Bereiche werden für eine zukünftige Einführung geprüft.
Massnahmen können je nach Erfüllung der Kriterien mit einem Beitragssatz von bis zu 80 Prozent unterstützt werden (Abs. 2). Dieser vergleichsweise hohe Maximalsatz rechtfertigt sich durch den Bedarf an Anschubfinanzierungen für Grossanlagen mit einem besseren Wirkungsgrad. Angesichts der hohen Kosten ist die Eigenleistung dennoch beträchtlich, auch wenn sich bei vielversprechenden Projekten in der Regel mehrere beteiligen.
Die Kriterien nach Absatz 3 werden bei der Vergabe der Fördermittel in absteigender Reihenfolge berücksichtigt (nicht kumulativ). Der Fokus liegt tendenziell auf der Förderung von wenigen innovativen Grossprojekten mit einer langfristig möglichst grossen Verminderung der Treibhausgasemissionen