Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/62: Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffverordnung) · 13 Seiten
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1 Gegenstand der Vernehmlassung
Die Bundesversammlung hat am 25. September 2020 das Bundesgesetz über Vorläuferstoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG) verabschiedet. Dieses Gesetz bezweckt, die missbräuchliche Verwendung von Stoffen zu verhindern, die sich in einer Vielzahl von Produkten des täglichen Gebrauchs wiederfinden und zur illegalen Herstellung von explosionsfähigen Stoffen missbraucht werden können. Das VSG regelt die Pflichten der betroffenen Personen und die Aufgaben von fedpol im Bereich der Vorläuferstoffe grundsätzlich umfassend. Auf Verordnungsebene soll insbesondere näher geregelt werden, für welche Stoffe und Konzentrationen welche Zugangsbeschränkungen gelten. Es sind verschiedene Präzisierungen zur Datenbearbeitung notwendig, Begriffe zu definieren, verfahrensrechtliche Aspekte zu regeln und Gebühren festzulegen. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen sollen in eine neue "Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe" (Vorläuferstoffverordnung, VVSG) aufgenommen werden. Die Vorlage sieht auch Anpassungen weiterer Verordnungen - vor allem der Sprengstoffverordnung (SprstV) - vor.
2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Am 28. April 2021 eröffnete der Bundesrat bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen die Vernehmlassung zur Vorläuferstoffverordnung. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 18. August 2021. Zur Teilnahme eingeladen wurden 76 Vernehmlassungsadressatinnen und - adressaten. Insgesamt sind 41 Rückmeldungen eingegangen (materielle Stellungnahme von total 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmern):
- Kantone:21
(AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH)
- Parteien:2
(SP, SVP)
- Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und der Wirtschaft: 6
(pharmaSuisse, scienceindustries, SDV, sgv, SKW, SSV)
- Weitere interessierte Vereinigungen und Institutionen: 6 (aquasuisse, KKJPD, KKPKS,
KomABC, Raiffeisen, VKCS)
- Ausdrücklicher Verzicht auf eine Stellungnahme: 6
(GL, GR, LU, SZ, BA, SAV)
Beim vorliegenden Vernehmlassungsbericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Der Bericht weist aus, welche Bestimmungen positiv, negativ oder mit Zurückhaltung aufgenommen und ob Änderungsvorschläge eingebracht worden sind. Bei Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern (nachfolgend: Teilnehmende), die lediglich zu einzelnen Bestimmungen Stellung genommen haben, wird davon ausgegangen, dass sie den Vorentwurf generell akzeptieren und ihre Kritik oder Anpassungswünsche sich nur auf die diejenigen Bestimmungen beziehen, die ausdrücklich Gegenstand der Vernehmlassungsstellungnahme sind. Zu den detaillierten Begründungen der