Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/62: Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffverordnung) · 13 Seiten

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Teilnehmenden wird auf deren Originalstellungnahme verwiesen. Die Stellungnahmen sind unter

3 Allgemeine Beurteilung

Eine klare Mehrheit von 30 Teilnehmerinnen und -teilnehmern stehen der Vorlage positiv gegenüber: Es handelt sich um 20 Kantone, eine Partei, den schweizerischen Städteverband und weitere acht Organisationen.

- Vorbehaltlose Zustimmung: 9 (AR, FR, NW, SH, SO, UR, VS, ZG, Raiffeisen).

- Grundsätzlich zustimmend mit Vorbehalten und/oder Anpassungswünschen: 21

(AG, AI, BE, BL, BS, GE, NE, OW, SG, TG, VD, ZH, SP, aquasuisse, ChemSuisse, KKJPD, KKPKS, KomABC, pharmaSuisse, SDV, SSV).

Diese Teilnehmenden begrüssen es insgesamt, dass der Umgang mit Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe reglementiert wird und sehen darin eine wichtige Massnahme zur Bekämpfung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus. Die Zugriffsmöglichkeit der kantonalen Fachstellen für Waffen und Sprengstoffe sowie der mit Kontrollen betrauten Polizeiorgane auf die Bewilligungsdatenbank wird als sachgerecht beurteilt. Betont wird mehrmals die Wichtigkeit, dass alle involvierten kantonalen Behörden Zugriff auf das Vorläufer-Informationssystem erhalten. Die mit der Vorläuferstoffgesetzgebung verbundenen Änderungen in der Sprengstoffverordnung (SprstV; SR 941.411), insbesondere die Einführung von persönlichen Hinderungsgründen, würden zu einer einheitlichen Umsetzung der Gesetzgebung beitragen und zu Rechtssicherheit im Bereich des Sprengwesens führen.

Bezüglich der Kontrollen von Vorläufer-Verkaufsstellen wird auf ein gewisses Synergiepotenzial mit kantonalen Kontrollen im Bereich der Heilmittel- und Chemikaliengesetzgebung hingewiesen. Für mehrere Kantone und Organisationen ist jedoch nicht abschätzbar, in welchem Umfang die kantonalen Chemikalienfachstellen überhaupt Kontrollen wahrnehmen sollen und wie gross der damit verbundene Aufwand ist. Mehrfach wird deshalb eine Klarstellung in der Vorläuferstoffverordnung beantragt, dass die Kontrollen von Vorläufer-Verkaufsstellen grundsätzlich fedpol obliegen und dieses die kantonalen Chemikalienfachstellen lediglich fallweise hinzuzieht (vgl. konkrete Bemerkungen unter Artikel 22 VE-VVSG).

Die SP befürwortet Massnahmen zur Bekä mpfung resp. Verhinderung von Terrorismus, wenn diese tatsächlich zu einem objektiven Sicherheitsgewinn fü r die Bevö lkerung fü hren und zugleich sichergestellt ist, dass die privaten Verwenderinnen von Vorläuferstoffen durch die neuen, verschärften Regelungen nicht unzumutbar eingeschränkt werden. Die vorgesehenen Zugangsbeschränkungen würden genügend Spielraum für Ausnahmen zulassen. Auch der Fachhandel werde ausreichend einbezogen. Die differenzierten Reglementierungen erforderten einen administrativen und finanziellen Mehraufwand für Bund und Kantone. Die SP unterstützt in besonderem Masse die weitgehende Angleichung von VSG und VVSG an die Vorschriften der EU.

Ablehnend bewerteten fünf Teilnehmende die Vorlage (TI, SVP, sgv, scienceindustries, SKW).

TI vertritt die Ansicht, die mit der Vorläuferstoffgesetzgebung eingeführten Beschränkungen seien nicht ausreichend, um das Ziel der Verhinderung des Missbrauchs von Vorläuferstoffen in der Praxis zu erreichen. Wichtige Aspekte, wie etwa die Zugänglichkeit von Verkaufs- und Lagerorten seien nicht geregelt. Wünschenswert sei es beispielsweise auch, in bestimmten Fällen Klassen chemischer Erzeugnisse anstatt spezifische Verbindungen zu begrenzen.

Die SVP argumentiert, die Hauptgefahr von Missbräuchen der Vorläuferstoffe gehe nicht von Schweizer Bürgern aus, sondern von gewaltbereiten Gruppierungen aus anderen Kulturkreisen. Auch gelte es die kategorische Übernahme von EU-Recht kritisch einzuordnen, insbesondere wenn den betroffenen Unternehmen im Zuge der Ausführung der Verordnung Mehrkosten