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Vernehmlassung 2021/62: Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffverordnung) · 31 Seiten
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Verordnung über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffverordnung, VVSG)
vom … Entwurf
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf das Vorläuferstoffgesetz vom 25. September 20201 (VSG),
verordnet:
1. Abschnitt: Zugangsbeschränkungen für private Verwenderinnen
Art. 1 Begriff der privaten Verwenderin
(Art. 2 Bst. c VSG)
Im Sinn von Artikel 2 Buchstabe c VSG bedeuten:
a. Verwendung zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken: Verwendung eines Vorläuferstoffs im Unterricht oder in der Forschung an Bildungsinstitutionen wie Schulen, Hochschulen oder Universitäten;
b. Verwendung im Rahmen einer gemeinnützigen Tätigkeit: Verwendung eines Vorläuferstoffs durch eine gemeinnützige Institution zur Ausübung eines Gewerbes.
Art. 2 Zugangsbeschränkungen
(Art. 3 Abs. 1 und 2 VSG)
1Die Vorläuferstoffe mit Zugangsbeschränkungen sind in Anhang 1 festgelegt.
2Für jeden Vorläuferstoff in Anhang 1 wird festgelegt, bei welchen Konzentrationen welche der folgenden Zugangsstufen nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a–c VSG gilt:
a. freier Zugang;
b. bewilligungspflichtiger Zugang;
c. verbotener Zugang.
3Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) legt fest, welche Vorläuferstoffe mit Zugangsbeschränkungen bis zu welcher Höchstmenge und bis zu
SR ...