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Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 12 Seiten
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Anhang 8 (Art. 24 Abs. 4)
Mittelzuflüsse und Zuflussraten bei systemrelevanten Banken im Zeitraum von Kalendertag 31 bis 90
Zuflusskategorien Zuflussrate
(in Prozent)
1. Forderungen gegenüber Finanzinstituten nach Anhang 1
und Zentralbanken:
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 75
bis 60 Kalendertagen
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 61 50
bis 90 Kalendertagen
2. Besicherte Finanzierungsgeschäfte, die durch Nicht-
HQLA besichert sind, und Sicherheitenswaps, die den
Austausch von Nicht-HQLA gegen Aktiva der
Kategorie 1 beinhalten:
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 100
bis 60 Kalendertagen
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 61 50
bis 90 Kalendertagen