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Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 12 Seiten

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Anhang 8 (Art. 24 Abs. 4)

Mittelzuflüsse und Zuflussraten bei systemrelevanten Banken im Zeitraum von Kalendertag 31 bis 90

Zuflusskategorien Zuflussrate

(in Prozent)

1. Forderungen gegenüber Finanzinstituten nach Anhang 1

und Zentralbanken:

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 75

bis 60 Kalendertagen

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 61 50

bis 90 Kalendertagen

2. Besicherte Finanzierungsgeschäfte, die durch Nicht-

HQLA besichert sind, und Sicherheitenswaps, die den

Austausch von Nicht-HQLA gegen Aktiva der

Kategorie 1 beinhalten:

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 100

bis 60 Kalendertagen

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 61 50

bis 90 Kalendertagen