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Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 12 Seiten
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Anhang 7 (Art. 24 Abs. 4)
Mittelabflüsse und Abflussraten bei systemrelevanten Banken im Zeitraum von Kalendertag 31 bis 90
Abflusskategorien Abflussrate
(in Prozent)
1. Einlagen von Privatkundinnen und Privatkunden sowie
Kleinunternehmen:
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 5 bis 60 Kalendertagen
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 61 2.5 bis 90 Kalendertagen
2. Einlagen von Nicht-Finanzinstituten,
Zentralregierungen, Zentralbanken, untergeordneten
Gebietskörperschaften und sonstigen öffentlich-
rechtlichen Körperschaften und multilateralen
Entwicklungsbanken:
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 20 bis 60 Kalendertagen
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 61 10 bis 90 Kalendertagen
3. Einlagen von Finanzinstituten nach Anhang 1
einschliesslich von mit ihnen verbundenen
Gesellschaften, von allen anderen juristischen Personen
und Geschäftskunden wie Pensionskassen:
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 75 bis 60 Kalendertagen
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 61 50 bis 90 Kalendertagen
4. Unbesicherte Schuldverschreibungen:
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 100 bis 60 Kalendertagen
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 61 50 bis 90 Kalendertagen
5. Besicherte Finanzierungsgeschäfte, die durch Nicht-
HQLA besichert sind, und Sicherheitenswaps, die den
Austausch von Nicht-HQLA gegen Aktiva der
Kategorie 1 beinhalten mit Ausnahme von Geschäften
mit der SNB:
– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 100 bis 60 Kalendertagen