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Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 12 Seiten

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Anhang 7 (Art. 24 Abs. 4)

Mittelabflüsse und Abflussraten bei systemrelevanten Banken im Zeitraum von Kalendertag 31 bis 90

Abflusskategorien Abflussrate

(in Prozent)

1. Einlagen von Privatkundinnen und Privatkunden sowie

Kleinunternehmen:

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 5 bis 60 Kalendertagen

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 61 2.5 bis 90 Kalendertagen

2. Einlagen von Nicht-Finanzinstituten,

Zentralregierungen, Zentralbanken, untergeordneten

Gebietskörperschaften und sonstigen öffentlich-

rechtlichen Körperschaften und multilateralen

Entwicklungsbanken:

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 20 bis 60 Kalendertagen

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 61 10 bis 90 Kalendertagen

3. Einlagen von Finanzinstituten nach Anhang 1

einschliesslich von mit ihnen verbundenen

Gesellschaften, von allen anderen juristischen Personen

und Geschäftskunden wie Pensionskassen:

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 75 bis 60 Kalendertagen

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 61 50 bis 90 Kalendertagen

4. Unbesicherte Schuldverschreibungen:

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 100 bis 60 Kalendertagen

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 61 50 bis 90 Kalendertagen

5. Besicherte Finanzierungsgeschäfte, die durch Nicht-

HQLA besichert sind, und Sicherheitenswaps, die den

Austausch von Nicht-HQLA gegen Aktiva der

Kategorie 1 beinhalten mit Ausnahme von Geschäften

mit der SNB:

– mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von 31 100 bis 60 Kalendertagen