Vorlage

Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 12 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage

Art. 31c Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

Die Anforderungen nach dem 2. Abschnitt des 4. Kapitels sind spätestens sechs Monate nach dem Inkrafttreten der Änderung vom … zu erfüllen.

II

Anhang 5 Ziff. 6.3 und 9.1

6.3 Lastenfreie, nicht ausgefallene Wertpapiere mit einer Restlaufzeit 85

von mindestens einem Jahr, die nicht als HQLA zulässig sind,

einschliesslich börsengehandelter Aktien, sofern sie nicht unter

die RSF-Kategorie 4.1 fallen

9.1 Eventualverpflichtungen im Zusammenhang mit 0 % des

Handelsfinanzierungen ausstehen den Nominalbetrags

III

Diese Verordnung erhält neu die Anhänge 6–9 gemäss Beilage.

IV

Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

...