Vorlage
Vernehmlassung 2021/67: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail») · 12 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage
Art. 31c Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
Die Anforderungen nach dem 2. Abschnitt des 4. Kapitels sind spätestens sechs Monate nach dem Inkrafttreten der Änderung vom … zu erfüllen.
II
Anhang 5 Ziff. 6.3 und 9.1
6.3 Lastenfreie, nicht ausgefallene Wertpapiere mit einer Restlaufzeit 85
von mindestens einem Jahr, die nicht als HQLA zulässig sind,
einschliesslich börsengehandelter Aktien, sofern sie nicht unter
die RSF-Kategorie 4.1 fallen
9.1 Eventualverpflichtungen im Zusammenhang mit 0 % des
Handelsfinanzierungen ausstehen den Nominalbetrags
III
Diese Verordnung erhält neu die Anhänge 6–9 gemäss Beilage.
IV
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
...