Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/7: Befristetes Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Mobilität von Dienstleistungserbringern · 13 Seiten
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Schweizer Unternehmen wäre es entsprechend schwieriger geworden, Dienstleistungserbringer aus dem UK zeitnah in Anspruch zu nehmen.
Aus diesen Gründen haben sich die Schweiz und das UK entschieden, die Verhandlungen über ein Abkommen über die Mobilität von Dienstleistungserbringern aufzunehmen.
1.3 Verlauf der Verhandlungen und Verhandlungsergebnis
Die Verhandlungen wurden am 17. September 2020 aufgenommen. Das Ziel war, ein Abkommen zu schliessen, um die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft zu mildern, die sich hinsichtlich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen nach Beendigung des FZA zwischen den beiden Parteien ergeben hätten.
Die grösste Schwierigkeit bei den Verhandlungen war die aussergewöhnliche Situation: durch den Austritt des UK aus der EU findet das FZA nach rund zwei Jahrzehnten keine Anwendung mehr auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem UK. Das neue Immigrationssystem des UK unterscheidet sich grundsätzlich von jenem der Schweiz. Es sieht keinen freien Personenverkehr mehr vor und unterscheidet nicht zwischen EU/EWR/Schweiz und Drittstaaten. Einige Parameter des künftigen britischen Regimes waren zudem noch unklar. Ebenso wenig bestand Klarheit darüber, ob und gegebenenfalls welche Regelungen zwischen der EU und dem UK ab 1. Januar 2021 zur Anwendung gelangen würden.
Die Verhandlungsleiter mussten deshalb unter Zeitdruck und unter unvollständiger Information eine auf die jeweiligen Bedürfnisse massgeschneiderte Lösung für das Abkommen finden. Zusätzliche Herausforderungen ergaben sich aufgrund des COVID-19-Kontexts: Die Verhandlungen fanden von Anfang bis Ende ausschliesslich virtuell statt; die Verhandlungsteilnehmer auf beiden Seiten nahmen aus ihrem jeweiligen Homeoffice an den Verhandlungen teil. Der Verhandlungsrhythmus war intensiv, zum Teil mit mehreren Sitzungen pro Tag, damit das SMA rechtzeitig für eine vorläufige Anwendung per 1. Januar 2021 abgeschlossen werden konnte. Am 13. November 2020 wurden die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen.
Mit dem Verhandlungsergebnis hat die Schweiz die wichtigsten Ziele erreicht: Einerseits ermöglicht das SMA Schweizer Unternehmen auch in Zukunft trotz geänderter Rahmenbedingungen infolge des EU-Austritts des UK einen weitgehenden Marktzugang im UK für vertragsbasierte Dienstleistungserbringungen durch natürliche Personen. Für die aus Sicht der Schweizer Wirtschaft wichtigen Dienstleistungssektoren konnten entsprechende Verpflichtungen des UK ausgehandelt werden. Andererseits erlaubt das SMA der Schweizer Wirtschaft, weiterhin kurzfristige Dienstleistungen von Unternehmen aus dem UK zeitnah in Anspruch zu nehmen. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft.
Der bisherige freie Marktzugang für Dienstleistungserbringer aus der Schweiz im UK konnte nicht fortgeführt werden. Grund dafür ist das neue Immigrationssystem des UK, welches keine freie Dienstleistungserbringung mehr vorsieht. Stattdessen konnte die Schweiz aber wichtige Konzessionen des UK erwirken und damit einen weitgehenden Zugang im UK sicherstellen. Dazu gehört unter anderem eine breite sektorale Abdeckung, die Ausweitung der Rechte auf dauerhaft Gebietsansässige der Schweiz (zusätzlich zu Schweizer Staatsangehörigen), die Verlängerung der zulässigen Aufenthaltsdauer auf 12 Monate innerhalb von 24 Monaten und die Streichung von Sprachanforderungen.
Am 30. Dezember 2020 wurde das Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA)8 zwischen dem UK und der EU abgeschlossen, welches auch die Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen regelt. Es zeigt sich, dass die Schweiz für den Marktzugang im UK für die vertragsbasierte Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen ein ähnliches Verhandlungsergebnis wie die EU erzielen konnte bzw. in einzelnen Punkten ein Ergebnis erzielte, das über die Bestimmungen des TCA hinausgeht (siehe Ziffer 3.2).
1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
Das Abkommen ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 20209 zur Legislaturplanung 2019–2023 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 202010 über die Legislaturplanung 2019–2023 angekündigt.
Es basiert auf der «Mind the Gap»-Strategie des Bundesrates vom 19. Oktober 2016. Diese wurde für das Jahr 2020 erneut als Bundesratsziel (Ziel 12) aufgenommen und sieht vor, das Netz von Abkommen zur Unterstützung der Beziehungen zwischen der Schweiz und dem UK im Hinblick auf den Brexit auszubauen, mit dem Ziel, die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem UK soweit wie möglich zu gewährleisten bzw. zu erweitern.
2 Konsultation parlamentarischer Kommissionen
Die zuständigen Parlamentskommissionen wurden gemäss Artikel 152 Absatz 3bis des Parlamentsgesetzes (ParlG11) zur vorläufigen Anwendung konsultiert und haben sich nicht dagegen ausgesprochen (vgl. Kap. 6.4).
3 Grundzüge des Abkommens
3.1 Inhalt
Das SMA regelt die kurzfristige Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen und enthält Bestimmungen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen für kurzfristige Dienstleistungserbringer. Ziel ist, einen möglichst weitgehenden Zugang für Dienstleistungserbringer nach dem Wegfall des FZA zwischen der Schweiz und dem UK zu erhalten. Der zusätzliche Briefwechsel hält die Absicht des UK fest, die Prüfung der Äquivalenzanerkennung gewisser Schweizeri-
8 Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigtenn Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, ABl. L 444 vom 31.12.2020, S. 14.
9 BBl 2020 1777
10 BBl 2020 8385
11 SR 171.10