Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/74: Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen · 57 Seiten
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zu streichen, sei nicht akzeptabel. Weiter werde faktisch ein Referenzpreis eingeführt, was nicht dem Willen des Gesetzgebers entspräche.
Unter „Privatpersonen“ haben sich drei Personen geäussert. Sie argumentieren alle, dass die Prozentsätze und die damit einhergehenden Abstände nicht betriebswirtschaftlich begründet und daher willkürlich und nicht sachgerecht seien. Zu grosse Abstände bei der Senkung des Originalpreises könnten zur Folge haben, dass der gesamte Generika- und Biosimilarsmarkt nicht mehr rentabel würde. Dies gefährde die Versorgungssicherheit und damit die Gesundheit und Sicherheit der Patienten.
3.10.2 Artikel 65cbis KVV
Die Kantone bringen vor, die Prozentsätze und die damit einhergehenden Abstände seien nicht betriebswirtschaftlich begründet und daher willkürlich und nicht sachgerecht, was die Versorgungssicherheit gefährde (AG). Es müsse sichergestellt werden, dass sich die Versorgung mit wirksamen Arzneimitteln nicht verschlechtere (SO). Weiter wurde festgehalten, dass der erläuternde Bericht keine Schätzung der potenziellen Einsparungen einer solchen Massnahme enthalte (VD).
Von den politischen Parteien befürchtet die Mitte, dass bei zu hohen Preisabständen Arzneimittel nicht auf den Markt kommen werden und es in der Folge zu Versorgungsengpässen kommt.
Die Wirtschaftsverbände kritisieren, dass durch die vorgeschlagene Verschärfung der Anreiz für Neueinführungen von Generika im Schweizer Markt weiter reduziert würde bzw. keine Rentabilität für die Generikahersteller möglich sei. Dadurch müsse man mit weniger Produkten pro Wirkstoff rechnen, was die heute schon vorhandenen Versorgungsengpässe akzentuieren würde. Die neue Regelung zu Biosimilars setze Fehlanreize und schütze teurere Originale.
Die Kantonalen Konferenzen / Vereinigungen argumentieren, dass die vorgeschlagene Verschärfung den Anreiz für Neueinführungen von Generika im Schweizer Markt weiter reduziere. Dadurch müsse man mit weniger Produkten pro Wirkstoff rechnen, was die heute schon vorhandenen Versorgungsengpässe akzentuieren würde.
Die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer argumentieren, dass die Prozentsätze und die damit einhergehenden Abstände nicht betriebswirtschaftlich begründet und daher willkürlich und nicht sachgerecht seien und die Versorgungssicherheit deshalb gefährdet würde. Bevor Massnahmen umgesetzt würden, müssten die Folgen auf die Versorgung geprüft werden. Weiter lasse der formulierte Text keinerlei Spielraum für Ausnahmen. Hier würde bereits die Einführung des Terminus "in der Regel" die Möglichkeit schaffen auf Sondersituationen eingehen zu können. Hingegen sei die neu eingeführte Differenzierung zwischen Biosimilars und Generika grundsätzlich als positiv zu beurteilen. Die Vereinten Organisationen der Kinder- und Jugendmedizin bringen vor, dass die gesamten Kosten berücksichtigt werden müssten, insbesondere Mieten, Löhne, Kosten der Lagerhaltung und Distribution seien in der Schweiz viel höher als im Ausland.
Die Versicherer möchten die Wirtschaftlichkeit mit einem APV analog dem APV für Originalpräparate bestimmen. Preisabstände sollten wie bei den Generika in jedem Fall 20 % betragen, sofern an Preisabstandsregeln festgehalten werde.
Die Pharmaindustrie bringt vor, dass es faire gesetzliche Rahmenbedingungen brauche. Mit den vorgeschlagenen Regelungen würden in der Schweiz im Vergleich zum Ausland klar unterdurchschnittliche Preise für Biosimilars resultieren, da eine Verdoppelung des Preisabschlages erfolge. Dies gefährde die Versorgungssicherheit und die Einsparpotentiale von Biosimilars würden nicht verwirklicht. Anstelle von Anpassungen an den Preismechanismen seien Anreize zu schaffen, welche die Anzahl der Verschreibungen unterstütze. Weiter müssten vereinbarte Preismodelle des Referenzproduktes übernommen werden, ohne Partei der ursprünglichen Vereinbarung zu sein. Hingegen würden preisunabhängige Vertriebsmargen