Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/74: Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen · 57 Seiten

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bzw. ein Preisabschlag nach Ablauf des Patentes im Rahmen des Lebenszyklus eines Arzneimittels zur Entlastung der OKP unterstützt.

Unter „Privatpersonen“ haben sich zwei Personen geäussert. Sie argumentieren alle, dass die Prozentsätze und die damit einhergehenden Abstände nicht betriebswirtschaftlich begründet und daher willkürlich und nicht sachgerecht seien. Zu grosse Abstände bei der Senkung des Originalpreises könnten zur Folge haben, dass der gesamte Generika- und Biosimilarsmarkt nicht mehr rentabel sei. Dies gefährde die Versorgungssicherheit und damit die Gesundheit und Sicherheit der Patienten.

3.10.3 Artikel 65dbis KVV

Von den Kantonen hat sich der Kanton AG geäussert. Dieser bringt vor, dass die Prozentsätze und die damit einhergehenden Abstände nicht betriebswirtschaftlich begründet und daher willkürlich und nicht sachgerecht seien. Zu grosse Abstände bei der Senkung des Originalpreises könne zur Folge haben, dass der gesamte Generikamarkt nicht mehr rentabel sei. Dies gefährde die Versorgungssicherheit und damit die Gesundheit und Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

Die Wirtschaftsverbände kritisieren, dass durch die vorgeschlagene Verschärfung der Anreiz für Neueinführungen von Generika im Schweizer Markt weiter reduziert würde bzw. keine Rentabilität für die Generikahersteller möglich sei. Dadurch müsse man mit weniger Produkten pro Wirkstoff rechnen, was die heute schon vorhandenen Versorgungsengpässe akzentuieren würde. Neue zusätzlichen Preisabstände werden nicht unterstützt.

Die Kantonalen Konferenzen / Vereinigungen bringen vor, dass die Erhöhung des Preisabstandes von 5 % von den Entente-Verbänden gefordert wurde. Die Umsetzung basiere auf gleicher Wirkstoffzusammensetzung, falls mehr als zwei Arzneimittel in der SL aufgeführt seien. Neue zusätzlichen Preisabstände würden nicht und unterstützt seien nicht Teil des indirekten Gegenvorschlages zur Einführung eines Referenzpreissystems (RPS).

Die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sind der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Preisabstände nicht betriebswirtschaftlich begründet und daher nicht sachgerecht seien. Zu grosse Preisabstände könnten zur Folge haben, dass günstige Behandlungsalternativen vom Markt verschwinden. Dies gefährde die Versorgungssicherheit und damit die Gesundheit und Sicherheit der Patienten. Vor einer Umsetzung von Massnahmen, müssten Folgen auf die Versorgung geprüft werden.

Die Versicherer schlagen eine jährliche Preisanpassung aller patentabgelaufenen Produkte auf den medianen Preis der Referenzländer im APV vor. Weiter soll die Wirtschaftlichkeit mit einem APV analog dem APV für Originalpräparate bestimmt werden. Sollte am System der Preisabstandsregeln festgehalten werden, solle die bestehende Regelung in der KVV verankert und gleichzeitig erweitert werden. Hingegen sei die neu eingeführte Differenzierung zwischen Biosimilars und Generika als positiv zu beurteilen.

Die Pharmaindustrie lehnt einen zusätzlichen Preisabstand ab. Der Vertrieb sei bei einem solchen Preisabstand nicht mehr rentabel. Generikahersteller würden entsprechende Produkte vom Markt nehmen bzw. erst gar nicht mehr auf den Markt bringen. Preiseinsparungen mit Generika würden entsprechend nicht mehr möglich sein und es würden vermehrt Originalpräparate abgegeben werden müssen, was zu einer erheblichen Verteuerung führen werde. Hingegen könne die Erhöhung des Preisabstandes von jeweils 5 %, falls mehr als zwei Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung in der SL aufgeführt sind, akzeptiert werden.

Unter „Privatpersonen“ haben sich zwei Personen geäussert. Sie argumentieren alle, dass die Prozentsätze und die damit einhergehenden Abstände nicht betriebswirtschaftlich begründet und daher willkürlich und nicht sachgerecht seien. Zu grosse Abstände bei der Senkung des Originalpreises könnten zur Folge haben, dass der gesamte Generika- und Biosimilarsmarkt nicht mehr rentabel sei. Dies gefährdet die Versorgungssicherheit und damit die Gesundheit und Sicherheit der Patienten.