Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/74: Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen · 57 Seiten
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Fortschritt lediglich eine juristische Pseudogenauigkeit darstelle. Weiter sei davon abzusehen, dass ein Antrag der Zulassungsinhaberin notwendig sei.
3.10 Einsparungen bei den Generika und Biosimilars
Bei Generika und Biosimilars sollen Einsparungen z. B. durch zusätzliche Preisabstände erfolgen.
3.10.1 Artikel 65c KVV
Die Kantone bringen vor, die Prozentsätze und die damit einhergehenden Abstände seien nicht betriebswirtschaftlich begründet und daher willkürlich und nicht sachgerecht, was die Versorgungssicherheit gefährden könne (AG). Es müsse sichergestellt werden, dass sich die Versorgung mit wirksamen Arzneimitteln nicht verschlechtere (SO). Es wird auch die Ansicht vertreten, dass weitere Preissenkungsmassnahmen nicht notwendig sind und von Eingriffen abzusehen ist, die zu einem nicht kostendeckenden Preisniveau führen könnten (TI).
Von den politischen Parteien befürchtet die Mitte, dass bei zu hohen Preisabständen Generika wieder vom Markt zurückgezogen werden und es in der Folge zu Versorgungsengpässen kommt.
Die Wirtschaftsverbände kritisieren, dass durch die vorgeschlagene Verschärfung der Anreiz für Neueinführungen von Generika im Schweizer Markt weiter reduziert würde bzw. keine Rentabilität für die Generikahersteller möglich sei. Dadurch müsse man mit weniger Produkten pro Wirkstoff rechnen, was die heute schon vorhandenen Versorgungsengpässe akzentuieren würde. Weiter wird kritisiert, dass der Patentschutz gestrichen werden soll sowie, dass eine Regulierungsfolgeabschätzung fehle.
Von den Kantonalen Konferenzen / Vereinigungen argumentieren AVKZ und Société des pharmaciens fribourgeois, dass durch die vorgeschlagene Verschärfung der Anreiz für Neueinführungen von Generika im Schweizer Markt weiter reduziert würde. Dadurch müsse man mit weniger Produkten pro Wirkstoff rechnen, was die heute schon vorhandenen Versorgungsengpässe akzentuieren würde.
Von den Konsumentinnen- und Konsumentenverbände bzw. -organisationen ist die Stiftung für Konsumentenschutz der Ansicht, dass Angaben einer Schätzung des Einsparpotenzials der vorgeschlagenen Massnahmen, insbesondere für die Anpassung des Vertriebsanteils sowie der Preisabstände für Generika fehlen.
Die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer argumentieren, dass die Prozentsätze und die damit einhergehenden Abstände nicht betriebswirtschaftlich begründet und daher willkürlich und nicht sachgerecht seien und die Versorgungssicherheit deshalb gefährdet würde. Man soll sich zu den Wirkstoffen im Einzelfall Gedanken machen, denn der formulierte Text lasse insbesondere keinerlei Spielraum für Ausnahmen. Hier würde bereits die Einführung des Terminus "in der Regel" die Möglichkeit schaffen auf Sondersituationen eingehen zu können. H+ beurteilt die neu eingeführte Differenzierung zwischen Biosimilars und Generika grundsätzlich als positiv.
Die Versicherer schlagen eine jährliche Preisanpassung aller patentabgelaufenen Produkte auf den medianen Preis der Referenzländer im APV vor und präsentieren auch sonst konkrete Änderungsvorschläge. Die bestehende Preisabstandsregel bei Generika sei zu starr, weshalb Erhöhung des Preisabstandes grundsätzlich begrüsst werde.
Die Pharmaindustrie lehnt den zusätzlichen Preisabstand (80% / 40 Mio.) ab. Der Vertrieb sei bei einem solchen Preisabstand nicht mehr rentabel. Es wird vermutet, dass entsprechende Produkte vom Markt verschwinden bzw. gar nicht mehr erst auf den Markt gelangen. Den Begriff des Patentschutzes aufgrund von operativen Schwierigkeiten aus der Verordnung