Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 15 Seiten

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Aktenzeichen 071.201-06-1145/5/4/2/11/1

3 Zeitpunkt der Inkraftsetzung

In der Vernehmlassungsvorlage wurde vorgesehen, dass die Änderungen in der Asylverordnung über Finanzierungsfragen (AsylV2), der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) sowie der Bürgerrechtsverordnung (BüV) per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden.

Die Kantone haben sich im Rahmen der Vernehmlassung nicht zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung geäussert.