Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 15 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen 071.201-06-1145/5/4/2/11/1
Die SBAA lehnt das Modell Berufsbildung ab, da nach ihrer Ansicht auch auf höhere Abschlüsse fokussiert werden sollte.
Einführung eines neuen Korrekturfaktors «tiefes Erwerbseinkommen» (Artikel 23 Abs.
5 und Artikel 27 Abs. 2 AsylV2)
AR, BS, LU, NW, SO, TI, die glp, das SAH, das SFH und die SODK verlangen eine Analyse der Wirkung des Korrekturfaktors. Gegebenenfalls müsse der Schwellenwert von 600 Franken erhöht werden.
VS, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband und die
SBAA fordern eine Erhöhung des Schwellenwerts.
Einige Vernehmlassungsteilnehmende verlangen eine konkrete Erhöhung des Einkommensschwellenwerts. Die Beträge sind jedoch unterschiedlich: SZ will eine Erhöhung von 600 auf 720 Franken, da dieser Betrag einer 20 %-Anstellung im Tieflohnsegment entspricht. NE, SH, VD, ZG und SG verlangen eine Erhöhung von 600 auf 1000 Franken. Der SGB will eine Verdoppelung des Einkommensschwellenwerts, d.h. 1200 anstelle 600 Franken. FR und die VKM fordern anstelle von 600 Franken einen Korrekturfaktor von 1300 Franken.
Das HEKS hält fest, dass 600 Franken zu tief angesetzt seien. Die Globalpauschale solle erst dann entfallen, wenn ein Erwerbseinkommen mindestens drei Viertel des durchschnittlichen Lebensbedarfs decken kann. Zudem solle bei befristeten Arbeits- oder Praktikumseinsätzen von maximal sechs Monaten der Anspruch auf die Globalpauschale nicht unterbrochen werden.
GL und UR schätzen den Einkommensschwellenwert von 600 Franken als zu tief ein. UR fordert eine Erhöhung für Personen, die eine Lehre oder ein Praktikum im Hinblick auf eine Lehre absolvieren sowie für Frauen, die nebst Kinderbetreuung einen Teilzeitjob machen.
NW bezweifelt die Wirkung des Einkommensschwellenwerts.
Separate Globalpauschalen für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene (Artikel 22 Abs. 1 und 5 sowie Artikel 23 Abs.1, 2, 4 und 5 AsylV2)
SH und der Schweizerische Städteverband halten in ihrer Stellungnahme fest, dass die Situation der Asylsuchenden weiterhin unbefriedigend sei.
BL, GE, NE, VD, VS, der Schweizerische Gemeindeverband und die SBAA fordern, dass
auf eine Differenzierung zwischen Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen verzichtet werden sollte. Alle Asylsuchenden sollten ebenfalls Teil des neuen Finanzierungssystems Asyl sein. Auch die Caritas Schweiz, das SRK und der SGB beurteilen es kritisch, dass die Asylsuchenden vom neuen System ausgeschlossen werden.
Das SAH und die SFH fordern ebenfalls, dass die Asylsuchenden einbezogen werden sollen. Insbesondere sollten die Asylsuchenden, welche ein erweitertes Verfahren durchlaufen, Teil des neuen Finanzierungssystems Asyl sein, da ihre Schutzquote bei knapp 67 % liegt.