Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 15 Seiten
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Aktenzeichen 071.201-06-1145/5/4/2/11/1
Testes auf Niveau A1 mit explizitem Bezug zu den Schweizer Verhältnissen im Familiennachzug wird von GR als unverhältnismässig erachtet. Auch BL stellt die Sinnhaftigkeit in Frage und fordert deshalb, bei Annahme der Vorlage, diesen frühestens ab Niveau A2 umzusetzen. Gemäss SAH und SFH sei der Schweiz-Bezug für die Verständigung im Alltag und im Umgang mit Arbeitgebern oder Behörden kaum relevant. Die VKM ergänzt, dass zudem nicht festgestellt werden könne, dass Ausländer und Ausländerinnen mit einem internationalen Ausweis mehr Mühe hätten, sich zu integrieren. Es wurde von AG, SH und KID auch die Frage gestellt, ob ein Sprachtest überhaupt die Vertrautheit mit Schweizer Verhältnissen prüfen kann, zumal gemäss BL aus den Erläuterungen nicht ersichtlich wird, was der «explizite Bezug zum Handeln im beruflichen und gesellschaftlichen Alltag der Schweiz» konkret beinhalten soll. Hier fordert TG bei Annahme eine klarere Präzisierung. Die KID stellt auch in Frage, ob ein Schweizer Sprachtest die Integration besser misst als andere Sprachtests.
AG hält eine vertiefte Diskussion zu den Kriterien für subventionierte Sprachkurse und Tests, wie dies im Hinblick auf die Kantonalen Integrationsprogramme 3 geplant ist für sinnvoll, erachtet es jedoch als nicht opportun, die Kriterien jetzt über alle Kategorien hinweg anzupassen.
Es wurde zudem von LU hervorgehoben, und damit die bestehenden gesetzlichen Grundlagen bestätigt, dass Sprache nur dann als Integrationskriterium sinnvoll sei, wenn es sich um die vor Ort gesprochene Sprache handle. Schliesslich wurde von BS, NW und ZH vermerkt, dass Schweizer Eigenheiten bereits im Sprachkurs genügend abgedeckt würden.
Auswahl möglicher Sprachtests (Artikel 77d Abs. 1 Bst. d VZAE und Artikel 6 Abs. 2 Bst. d BüV)
AG, BL, FR, GR, SH, SAH, SFH, SBAA und die KID befürchten, dass die Regelung zu einer Verringerung der Auswahl möglicher Sprachtests führt. Damit bestehe gemäss BL, BS, VD, ZH und der VKM die Gefahr einer Monopolstellung des fide-Tests. AG und der SSV befürchtet eine Verringerung der Qualität der Sprachtests. Gemäss SG entsprechen die bisherigen Zertifikate den gängigen internationalen Standards und haben sich bewährt. Gleichzeitig wurde von BS darauf hingewiesen, dass bereits internationale Tests existieren, die auf die Schweiz zugeschnitten sind und z.B. Helvetismen als korrekt bewerten. Eine Erweiterung der Anforderungen sei deshalb gemäss AI, SO und HEKS nur zielführend, sofern weiterhin eine Auswahl an unterschiedlichen Sprachnachweisen anerkannt wird.
Im Ausland erworbene Sprachzertifikate (Artikel 77d Abs. 1 Bst. d und Abs. 1bis VZAE und Artikel 6 Abs. 2 Bst. d BüV)
Gemäss BL und SGV wird durch die Anpassung die internationale Vergleichbarkeit erschwert. Auch BS gibt zu bedenken, dass die Orientierung am Schweizer Alltag Gefahr birgt, dass der Test schwieriger mess- und vergleichbar ist und seine Anerkennung ausserhalb der Schweiz verliert. Gemäss SGV würden mit den Änderungen die im Ausland erworbenen Zertifikate je nach Verfahren unterschiedlich beurteilt und GR und VKM sind ebenfalls der Meinung, dass der gleiche Test mit der Umsetzung der Änderung anders gewertet würde, je nach dem wo er abgelegt wurde. Die Regelung führt damit gemäss BL zu Ungleichheiten von Ausländern, die bereits im Ausland einen Sprachnachweis absolviert haben gegenüber denen, die den Test erst in der Schweiz absolvieren. BS erläutert, dass bei Personen, die den Sprachnachweis vor ihrer Einreise im Ausland machen, der Sprachnachweis im Bereich