Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 15 Seiten

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Aktenzeichen 071.201-06-1145/5/4/2/11/1

1 Ausgangslage

1.1 Neues Finanzierungssystem Asyl

In einem Folgemandat zur Integrationsagenda Schweiz (IAS) haben sich Bund und Kantone darauf geeinigt, das gesamte Finanzierungssystem zu überprüfen, die verschiedenen Bereiche des Asyl- und Flüchtlingswesens, namentlich die Betreuung, die Sozialhilfe und die Integrationsförderung optimal aufeinander abzustimmen und allfällige Fehlanreize im System zu beseitigen. Ziel ist es, das gesamte System auf die Erreichung der in der IAS formulierten Wirkungsziele auszurichten. Damit soll eine rasche und nachhaltige Integration der Betroffenen in der Schweiz erreicht und die Sozialhilfeabhängigkeit von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen reduziert werden. Das künftige Finanzierungssystem soll zudem die Wirkung der Investitionen in die Integration der Phase I berücksichtigen, einfach und kohärent sein, zu einer administrativen Entlastung bei Bund und Kantonen und zu Minderausgaben im Bereich der Sozialausgaben sowohl bei den Kantonen wie beim Bund führen. Die Umstellung auf das neue Finanzierungssystem soll auch eine systematische Lastenverschiebung zwischen Bund und Kantonen vermeiden und in diesem Sinne kostenneutral umgesetzt werden.

Das Modell «Berufsbildung» sieht vor, dass neu auch für alle Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen von 18 bis 25 Jahren unabhängig von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder einer Ausbildung eine Globalpauschale ausbezahlt wird. Neu soll zudem ein Korrekturfaktor «tiefes Erwerbseinkommen» eingeführt werden. Mit diesem Korrekturfaktor soll vermieden werden, dass unerwünschte Fehlanreize zulasten der beruflichen Grundbildung oder Teilzeiterwerbstätigkeit bei den 25- bis 60-jährigen Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen entstehen. Der Korrekturfaktor hat zur Folge, dass für Personen mit einem Einkommen von 600 Franken oder weniger keine Globalpauschale abgezogen werden soll. Mit der Einführung des neuen Finanzierungssystems wird weiter die Globalpauschale für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene neu in je eine separate Pauschale aufgetrennt, um den unterschiedlichen ausländer- und integrationspolitischen Voraussetzungen Rechnung zu tragen.

1.2 Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse

Ebenfalls Teil der Vernehmlassungsvorlage ist eine Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) sowie der Bürgerrechtsverordnung (BüV) gewesen, welche die Sprachanforderungen betrifft. Das geltende Recht gibt vor, dass die Nachweise von Sprachkompetenzen, welche Ausländerinnen und Ausländer zur Erteilung von Aufenthalts-, Niederlassungsbewilligungen bzw. zur Erlangung des Bürgerrechts zu erbringen haben, international anerkannten Qualitätsstandards zu genügen haben. Die meisten Sprachtests, welche in der Schweiz angeboten werden, sind ursprünglich zum Nachweis von

Sprachkompetenzen in den Nachbarländern der Schweiz konzipiert worden. Sie orientieren sich somit nicht in erster Linie am Schweizer Alltag. Die Vernehmlassungsvorlage sieht daher vor, folgendes weiteres Qualitätskriterium einzuführen: Die Sprachnachweise sollen künftig so ausgestaltet sein, dass sie einen konkreten Bezug zur Schweiz aufweisen und Sprachkenntnisse anhand eines kommunikativen Ansatzes prüfen, der auf konkreten Alltagssituationen in der Schweiz basiert.