Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 15 Seiten

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Aktenzeichen 071.201-06-1145/5/4/2/11/1

SG hält fest, dass die Aufteilung der Globalpauschale für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene in je eine separate Pauschale begrüsst wird. Die reduzierte Pauschale für Asylsuchende wird jedoch abgelehnt, da in der ersten Integrationsphase ein gesundheitlicher Nachholbedarf bestehe. Zudem dürfe eine eventuelle Erwerbstätigkeit nicht verrechnet werden, da die Integration in den Arbeitsmarkt für Asylsuchende gesetzlich nicht im Vordergrund stehe.

Berechnungsformeln Globalpauschalen (Artikel 23 Abs. 5 sowie Artikel 27 Abs. 2 AsylV2)

FR fordert eine Streichung der Variablen «Schweizerische Arbeitslosenquote» und «Kantonale Arbeitslosenquote» sowie «Schweizerische Quote der Erwerbstätigen» in den betroffenen Artikeln. Die höheren Arbeitslosenquoten der Westschweizer Kantone seien ein strukturelles Phänomen und können durch diese nur bedingt beeinflusst werden. Die vorgeschlagenen Anpassungen bei der Berechnungsformel hätten keinen Einfluss auf die Kostenneutralität, wohl aber auf die Verteilung der Bundesgelder auf die Kantone.

Nach Ansicht von VD sollte in der Berechnungsformel für die Globalpauschalen die «Schweizerische Quote der Erwerbstätigen» durch eine kantonale Beschäftigungsquote ersetzt werden. Ansonsten bestünden Benachteiligungen für einzelne Kantone und die regionalen Unterschiede würden verschärft.

Kostenneutrale Umsetzung des neuen Finanzierungssystems Asyl

SG, ZG, ZH, Caritas Schweiz, das HEKS, das SRK, das SAH, die SFH, der Schweizerische Gemeindeverband, der SGB, die SBAA und der Schweizerische Städteverband fordern, dass auf eine Senkung der Globalpauschalen verzichtet werden soll.

VS weist darauf hin, dass die Kostenneutralität nachgewiesen werden soll.

SH bringt ein, dass der Grundbedarf für den Lebensunterhalt gestiegen ist, die Globalpauschalen jedoch nicht entsprechend angepasst wurden. Die Aufgaben im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz intensiviere die Betreuung zusätzlich. Zudem werde die Zuständigkeit von vielen vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen vom Bund zu den Kantonen und Gemeinden wechseln.

Weitere Bemerkungen

BL verlangt eine separate Abgeltung von unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden.

VD regt an, dass die Bundesfinanzierung über die in den Artikeln 20 und 24 der AsylV2 festgelegten Fristen hinaus verlängert werden sollte. Für schutzbedürftige bzw. vulnerable Personen sollte gemäss GE und NE eine verlängerte Bundesfinanzierung vorgesehen werden.

GE fordert, dass die Kantone für die Betreuung von Personen mit einem Einkommen unterhalb der Monatspauschale im Rahmen der Globalpauschale entschädigt werden sollten, da oftmals hohe Pflegekosten für Personen mit geringem Einkommen bestehen.