Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 15 Seiten

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Aktenzeichen 071.201-06-1145/5/4/2/11/1

VZAE keinen schweizerischen Bezug haben muss, um ausreichend zu sein. SH sieht einen Widerspruch darin, dass im Ausland erworbene Sprachzertifikate für den Ausländerbereich genügen, nicht jedoch die gleichen in der Schweiz erlangten Diplome. Dies stiftet gemäss FR Verwirrung. AI, AR, BE, NW, SGB, SODK, und die VKM fordern deshalb, dass das BüV bei Annahme um eine entsprechende Ausnahmeregelung ergänzt werden. OW schlägt vor, die VZAE dahingehend zu ergänzen, dass keine Sprachzertifikaten aus dem Ausland anerkannt sind. Gemäss SO, SH, ZH und SSV seien zudem für lerngewohnte Migrantinnen und Migranten internationale Zertifikate attraktiver, SH fügt an, dass diese Personen zwei Sprachnachweise erbringen müssten.

Internationale Anschlussfähigkeit (Artikel 77d Abs. 1 Bst. d und Abs. 1bis VZAE und Ar-

tikel 6 Abs. 2 Bst. d BüV)

Gemäss AR, FR, NW, SH, ZH, SSV und der KID erschwere die Regelung die internationale Anschlussfähigkeit im Arbeits- und Wissenschaftsbereich. FR gibt zu bedenken, dass durch den Ausschluss der Zertifikate aus dem Ausland eine Isolation der Schweiz drohe. Lege ein Sprachnachweis seinen Schwerpunkt auf die Verhältnisse in der Schweiz, so bestehe gemäss BS die Gefahr, dass dieser einerseits schwieriger messbar und vergleichbar sei und andererseits seine Anerkennung ausserhalb der Schweiz verliere. Auch gemäss SG stellen zusätzlich für die Schweiz spezifische Anforderungen die Vergleichbarkeit in Frage.

Mehrkosten und Mehraufwand (Artikel 77d Abs. 1 Bst. d und Abs. 1bis VZAE und Artikel

6 Abs. 2 Bst. d BüV)

Gemäss SGV führt die Anpassung zu einer Verkomplizierung der Verfahren. Verschiedene Kantone äussern die Befürchtung, dass Mehrkosten und Mehraufwand generiert werden: FR sieht die Mehrkosten aufgrund der fehlenden Anerkennung der ausländischen Diplome, SG aufgrund der Verkomplizierung durch für die Schweiz spezifische Anforderungen. BE und VKM fordern, dass Mehrkosten bei Annahme durch den Bund abzugelten seien. Die Einschränkungen führen gemäss SBAA auch zu potentielle höheren Kosten für Gesuchstellende, BL befürchtet solche Zusatzkosten aufgrund von zusätzliche Testsettings, verpflichtenden Vorbereitungskurse oder Zusatzprüfungen zur Absolvierung von anderen Tests. HEKS erläutert, dass die vorgeschlagene Änderung somit nicht als Erleichterung formuliert sei, sondern als Einführung eines zusätzlichen Kriteriums und damit als Erschwerung für Betroffene. Gemäss ZH würde mit den Anpassungen eine zusätzliche bürokratische zeit- und kostenaufwändige Hürde geschaffen.

Einschränkungen fide-Test

Verschiedene Vernehmlassungsantworten gingen davon aus, dass der fide-Test zumindest in einer ersten Anfangsphase – die Vernehmlassungsvorlage sah dazu eine Übergangsfrist vor

– eine höhere Nachfrage erfahren würde. Im Grundsatz wurden der fide-Test und das Fördersystem fide begrüsst (KID). Nach Ansicht von HEKS, SAH, SFH und VKM sei der fide-Test jedoch vergleichsweise teuer, resp. gemäss GR sehr zeit- und kostenintensiv. FR, LU und die KID weisen darauf hin, dass Personen mit einem höheren Niveau als B1 dieses mit dem fide-Test nicht nachweisen können, da ausser im Bildungsbereich zurzeit kein solcher Test vorliege. GR, LU, VD, VKM, und die KID ergänzen, dass dies damit die Anschlussfähigkeit an