Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/77: Neues Finanzierungssystem Asyl; Ausrichtung von Sprachnachweisen in ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren auf die schweizerischen Verhältnisse · 15 Seiten
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Aktenzeichen 071.201-06-1145/5/4/2/11/1
2.3 Ergebnisse zur Revision AsylV2 (Vorlage 1)
AI, OW, die FDP, die SP, der SGV und das Centre Patronal Bern begrüssen das neue Finanzierungssystem Asyl. OW betont in der Stellungnahme die Wichtigkeit der kostenneutralen Umsetzung der Vorlage. Für die SP ist die Förderung der Erwerbstätigkeit und die faire Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Kantonen für die Zustimmung zentral. Der SGV begrüsst das anreizorientierte Finanzierungssystem für Vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge, da es den Fokus auf die Berufsbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen richtet und sich dabei nach den Wirkungszielen der Integrationsagenda Schweiz ausrichtet. Für das Centre Patronal Bern ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zentral für die Integration.
AG, AR, BE, BL, BS, GE, GL, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH,
die SODK, die VKM, der Schweizerische Städteverband, der SGB, die glp, das SAH, das SFH, das HEKS, Caritas Schweiz, das SRK und die SBAA stimmen der Revision der AsylV2 unter Vorbehalt zu. Sie bringen Kritikpunkte an oder schlagen Anpassungen vor.
Diese eingebrachten Anmerkungen werden untenstehend im Rahmen von einzelnen Unterkapiteln näher beschrieben.
GR und die SVP lehnen die Vorlage ab. Die SVP ist gegen die Vorlage, da nicht die Ursachen bekämpft, sondern lediglich die Auswirkungen gelindert würden. Sie spricht sich gegen die Integration von vorläufig Aufgenommenen aus. Zudem wird bezweifelt, dass mit der Reform ein finanzielles Gleichgewicht erreicht werden kann, da die Kosten stetig zunehmen würden.
Überprüfung der Kostendeckung
AR, BE, BL, BS, GL, LU, NE, NW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, die SODK, die VKM und der Schweizerische Städteverband verlangen eine Kostendeckungsanalyse, mittels welcher überprüft werden soll, ob die neu vorgesehenen Bundesabgeltungen die Kosten der Kantone abdecken. AG begrüsst eine solche Kostendeckungsanalyse.
TG bringt zusätzlich an, dass die durchschnittlichen Betreuungskosten der Asylsuchenden durch die Bundesabgeltungen vollständig gedeckt sein müssen.
Gemäss VD muss eine Kostendeckungsanalyse alle Kosten erfassen, die auf kantonaler Ebene anfallen. Damit sind auch beispielsweise Aufwendungen für Dolmetscher gemeint.
Der SGB weist darauf hin, dass die tatsächlichen Arbeitsmarktintegrationskosten der Kantone
- insbesondere seit Inkrafttreten der IAS – berücksichtigt werden müssen, damit die diesbezüglichen kantonalen Bemühungen abgebildet und anerkannt werden können.
Modell «Berufsbildung» (Artikel 23 Abs. 4 und 5 und Artikel 27 AsylV2)
Der Schweizerische Städteverband weist darauf hin, dass viele der 25-jährigen die Ausbildung nicht abgeschlossen haben werden, wenn die Globalpauschale entfällt.
GL verlangt eine Erhöhung der Alterslimite von 25 auf 28 Jahre. Das HEKS fordert eine Anhebung der Altersgrenze auf 35 Jahre.