Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 61 Seiten

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In der Schweiz wird die API-Meldepflicht der Luftverkehrsunternehmen in Artikel 104 des Ausländer- und Integrationsgesetzes14 geregelt. Die Meldepflicht beschränkt sich aktuell auf Flüge in die Schweiz, die als risikobehaftet beurteilt werden.

Die EU überarbeitet derzeit die API-Richtlinie. Die Novellierung ist im Laufe des Jahres 2022 zu erwarten.

Für die Schweiz bedingt die Novelle voraussichtlich eine Ablösung des bestehenden API-Systems (Art. 104a AIG) und wahrscheinlich auch eine Anpassung weiterer einschlägiger Bestimmungen im Ausländer- und Integrationsgesetz.

Aufgrund der Parallelen, die API- und PNR-Daten aufweisen, wurde geprüft, ob und inwieweit die Novellierung der API-Richtlinie im vorliegenden Rechtsetzungsvorhaben mitberücksichtigt werden soll.

Gegen eine Mitberücksichtigung spricht die unterschiedliche Zweckbestimmung, unter der eine Datenbearbeitung zulässig ist. So dürfen PNR-Daten lediglich zur Verhinderung und Aufklärung terroristischer und anderer schwerer Straftaten bearbeitet werden. API-Daten dürfen dagegen sowohl zur Verbesserung der Grenzkontrollen und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung als auch ̶ unter bestimmten Bedingungen ̶ zu Strafverfolgungszwecken genutzt werden. Ihre Bearbeitung ist damit zu einem deutlich breiteren Zweck zulässig als dies bei den PNR-Daten der Fall ist.

Die unterschiedlichen Zweckbestimmungen führen denn auch zu unterschiedlichen Zugriffsberechtigungen und Fristen, innerhalb derer eine Bearbeitung zulässig ist.

Die Inhalte der überarbeiteten API-Richtlinie sind derzeit noch nicht abschliessend bestimmt. Auch ist unklar, wann sie in Kraft treten werden. Aus diesem Grund berücksichtigt der Vorentwurf des Flugpassagierdatengesetzes die Novellierung der API-Richtlinie nicht. Die massgeblichenen Bestimmungen im Ausländer- und Integrationsgesetz zur Erhebungs- und Meldepflicht von API-Daten werden deshalb zu gegebener Zeit anzupassen sein.

1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Die Botschaft zu einem nationalen PNR-Informationssystem sowie der dazugehörige Verpflichtungskredit sind in der Legislaturplanung 2019–2023 als weiteres Geschäft zur Umsetzung von Ziel 14, «Die Schweiz beugt Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vor und bekämpft sie wirksam», angekündigt.15

PNR leistet im Übrigen auch einen Beitrag zur Umsetzung von Ziel 12, «Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU», sowie von Ziel 15, «Die Schweiz kennt die Bedrohungen ihrer Sicherheit und verfügt über die notwendigen Instrumente, um diesen wirksam entgegenzutreten».

Das Flugpassagierdatengesetz liefert die nötige Rechtsgrundlage, um die nationale Stelle bei fedpol (Passenger Information Unit; PIU) aufzubauen, die

14 SR 142.20

15 Botschaft vom 29. Januar 2020, BBl 2020 1777