Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 61 Seiten

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seither verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die nötigen Rechtsgrundlagen rasch erstellt werden müssten.

Mangels gesetzlicher Grundlage kann die Schweiz keine PNR-Daten selber bearbeiten. Dieser Umstand kann dazu führen, dass Personen, die des Terrorismus oder einer anderen schweren Straftat verdächtigt werden oder eine solche Straftat planen, nach der Landung in der Schweiz ‒ in Umgehung der in den einzelnen Staaten eingesetzten PNR-Systeme ‒ auf dem Landweg im Schengen-Raum weiterreisen könnten.

Damit die Schweiz künftig PNR-Daten zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren Straftaten bearbeiten kann, benötigt sie sowohl eine formelle Rechtsgrundlage, die mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf geschaffen werden soll, wie auch ein PNR-Informationssystem.

Der Bundesrat hat das EJPD am 12. Februar 2020 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem UVEK eine Vernehmlassungsvorlage zu einem Bundesgesetz über die Erhebung und Nutzung von PNR-Daten sowie deren Übermittlung an Staaten, deren Datenschutz und Datenbearbeitung dem Standard der PNR-Richtlinie entspricht, auszuarbeiten und dem Bundesrat vorzulegen. Zudem soll in Zusammenarbeit mit dem EDA ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU über ein Abkommen zu PNR erarbeitet werden.

1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

Rechtsetzungstechnische Überlegungen

Geprüft wurde, die nötigen Rechtsgrundlagen nicht in einem neuen Gesetz, sondern in bereits bestehenden Bundesgesetzen zu schaffen, so im Luftfahrtgesetz (LFG)11, im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)12 oder im Nachrichtendienstgesetz (NDG)13. Im Ergebnis würde eine gesplittete und damit unübersichtliche Rechtslage geschaffen, die weder im Interesse der durch dieses Gesetz verpflichteten Flugverkehrsunternehmen noch im Interesse betroffener Flugpassagiere sein kann. Deshalb wurde diese Möglichkeit verworfen.

Ein neues Gesetz, das die Bearbeitung von Flugpassagierdaten umfassend regelt, bietet die grösstmögliche Transparenz und Kohärenz. Dies rechtfertigt sich auch mit Blick auf die Einzelheiten, die zu regeln sind. Denn neben der Übermittlung der Flugpassagierdaten durch die Luftverkehrsunternehmen und deren Sanktionierung bei Verletzung dieser Pflicht gilt es auch, die Organisation und die Aufgaben der neu zu schaffenden Nationalen Stelle (PIU) zu regeln. Ihre Aufgabe besteht in der Bearbeitung der Flugpassagierdaten und deren Bekanntgabe an zuständige Behörden im In- und Ausland. Für die Erfüllung ihrer Aufgabe hat die PIU Zugriff auf verschiedene Informationssysteme des Bundes.

Mit der Vorlage entstehen teilweise neue Pflichten für Luftverkehrsunternehmen, die in der Schweiz operieren. Im Jahr 2019 wären bis zu 217 und im Jahr 2020 198 Flugverkehrsunternehmungen betroffen gewesen, die Charter- und Linienflüge

11 SR 748.0

12 SR 142.20

13 SR 121