Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 61 Seiten

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werden, nachdem der EuGH im Gutachten vom 26. Juli 201726 zum Schluss kam, das anvisierte Abkommen widerspreche der Grundrechtecharta der Europäischen Union27.

Im Februar 2020 wurde die Europäische Kommission beauftragt, Verhandlungen mit Japan zu eröffnen. Im gleichen Jahr signalisierte die Europäische Kommission gegenüber der Schweiz ihr Interesse an einem bilateralen PNR-Abkommen. 2021 wurden exploratorische Gespräche aufgenommen.

Vereinigtes Königreich

Das Vereinigte Königreich verfügte als erster EU-Mitgliedstaat über ein funktionierendes PNR-System und bearbeitet seit 2004 PNR-Daten.

Im Rahmen der Verhandlungen zum Brexit vereinbarte das Vereinigte Königreich mit der EU, den Austausch von PNR-Daten fortzuführen. Allerdings muss das Vereinigte Königreich Europol und Eurojust sowie den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen erstellte Analysen zugänglich machen.28

USA

Die USA verpflichtete die Fluggesellschaften im Anschluss an die Terroranschläge vom 11. September 2001 durch den „Aviation and Transportation Security Act“29 dazu, den US-Behörden Zugriff auf die PNR-Daten aller Flüge in, aus oder über das US-Gebiet zu gewähren. Die US-Regierung strebt seit den Anschlägen vom 11. September 2001 die Sammlung, Übermittlung und Speicherung von PNR-Daten an. Das erste Abkommen mit der Schweiz über den Austausch von PNR-Daten trat am 29. März 2005 in Kraft und galt aufgrund seiner Befristung lediglich dreieinhalb Jahre. Das vom Bundesrat verabschiedete PNR-Abkommen vom 23. Dezember 200830 ist im Gegensatz zum ersten Abkommen unbefristet.

Die PNR-Daten werden gemäss den datenschutzrechtlichen Vorgaben des System of Records Notice (SORN) des Automated Targeting System (ATS) bearbeitet. Dieses gehört zum US Department of Homeland Security (DHS), US Customs and Border Protection. Gemäss ATS SORN ist die US-Regierung verpflichtet, für PNR-Daten der Flüge zwischen den USA und der Schweiz im Wesentlichen denselben Datenschutz zu gewährleisten wie gemäss dem Abkommen zwischen den USA und der EU über die Verarbeitung von PNR-Daten von 2007. Seit dem 11. August 2012 regelt ein überarbeitetes Abkommen31 zwischen den USA und der EU die Verwendung und

26Gutachten 1/15 des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 26. Juli 2017,

ECLI:EU:C:2017:592

27Charta der Grundrechte der Europäischen Union, ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 389

28Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der

Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich

Großbritannien und Nordirland andererseits, ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10, Art. 542 - 562

29Public Law 107–71, 19. November 2001, 115 STAT. 597, Online: https://www.gpo.

gov/fdsys/pkg/PLAW107publ71/pdf/ PLAW107publ71.pdf (28.08.2018)

30 SR 0.748.710.933.6

31 Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security, ABl. L 215 vom 11.8.2012, S. 5