Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 61 Seiten
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Straftaten, zu an einer Straftat beteiligten Personen, zu Inhabern von Ausweisen verdächtiger Herkunft sowie weitere zur Aufklärung von Straftaten dienende Informationen. Es unterstützt die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen namentlich bei der Verhaftung von Personen und bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Der Abgleich der Flugpassagierdaten mit RIPOL kann nicht nur zu Fahndungserfolgen beitragen, sondern auch zu Fortschritten bei ungeklärten terroristischen und anderen schweren Straftaten im Sinne dieses Vorentwurfs. Wer berechtigt zum Abgleich mit dem RIPOL ist, erhält automatisch auch Übereinstimmungen mit der Interpol-Datenbank Automated Search Facility (ASF) gemeldet. Diese Datenbank enthält Informationen zu Personen, gestohlenen Fahrzeugen sowie zu gestohlenen oder verlorenen Identifikationsdokumenten.
Das Schengener Informationssystems (SIS) enthält Personen- und Sachausschreibungen (z.B. zu gestohlenen Ausweisdokumenten), welche innerhalb des Schengen-Raums gesucht werden. Der Abgleich der Flugpassagierdaten mit SIS kann zur Verhaftung von Personen führen, die international gesucht und sodann ausgeliefert werden sollen, im Rahmen eines Strafverfahrens vor Gericht erscheinen müssen oder verdeckt registriert sind, weil davon ausgegangen wird, dass sie eine schwere Straftat begangen haben.
Anders als RIPOL und SIS enthalten die nachfolgenden zwei Informationssysteme auch Angaben zu laufenden Ermittlungen von Bund und Kantonen. Deshalb sollen auch sie zum automatischen Abgleich mit den Flugpassagierdaten herangezogen werden:
Das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei (JANUS) umfasst Informationen zu gerichtspolizeilichen Ermittlungen des Bundes sowie zu Vorermittlungen und gerichtspolizeilichen Ermittlungen der Kantone (Art. 10 BPI). Von Bedeutung sind zudem die Informationen zur Zusammenarbeit der Bundeskriminalpolizei mit Strafverfolgungsbehörden und Kriminalpolizeien der Kantone sowie mit ausländischen Behörden im Kampf gegen internationale und organisierte Kriminalität (Art. 11 BPI).
Das Informatisierte Personennachweis‑, Aktennachweis- und Verwaltungssystem im Bundesamt für Polizei (IPAS) enthält Informationen zu laufenden gerichtspolizeilichen Ermittlungen und zu präventiver polizeilicher Tätigkeit von in- oder ausländischen Strafverfolgungs- und Polizeibehörden, namentlich auch der Bundeskriminalpolizei (BKP) oder der zuständigen Stelle bei Interpol.
Übereinstimmungen («Treffer»), die mit dem automatischen Abgleich erzielt werden, sind sodann von der PIU einzeln manuell zu überprüfen, bevor sie der zuständigen Behörde bekanntgegeben werden können (Abs. 3). Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Übereinstimmungen bekanntgegeben werden und zu Massnahmen veranlassen, die aufgrund einer gewollten oder ungewollten fehlerhaften Erfassung der Flugpassagierdaten eingetreten sind. Die Pflicht zur Überprüfung ergibt sich auch aus Artikel 6 Absatz 5 des nDSG, wonach sich der Richtigkeit der Daten zu vergewissern hat, wer solche bearbeitet.
Trotz der manuellen Überprüfung können oft nicht alle Fragen geklärt und namentlich auch Zweifel an der Identität der Person nicht vollständig ausgeräumt werden.