Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 61 Seiten

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Funktionieren von Gesellschaft, Wirtschaft Betrügerischer Missbrauch einer und Staat unerlässlich sind (kritische Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 1

Infrastrukturen), und 2 StGB)

Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes (Art. 227 Ziff. 1 StGB)

Beschädigung von elektrischen Anlagen, Wasserbauten und Schutzvorrichtungen (Art. 228 Ziff. 1 StGB)

Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 3 StGB)

Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2 StGB)

Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 StGB)

Ziff. 5: gewalttätigem Extremismus Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 3 StGB)

Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2 StGB)

Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 StGB)

Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB)

Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 StGB)

Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes (Art. 227 Ziff. 1 StGB)

Beschädigung von elektrischen Anlagen, Wasserbauten und Schutzvorrichtungen (Art. 228 Ziff. 1 StGB)

Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater StGB)

Der NDB hat die Flugpassagierdaten innerhalb 96 Stunden nach ihrem Erhalt zu löschen (Abs. 3). Mit dieser Aufbewahrungsdauer entspricht das Gesetz einer geltenden Regelung des NDB für das Informationssystem «Restdatenspeicher». Die gleiche Regelung findet im Übrigen auch auf die ebenfalls automatisch an den NDB übermittelten API-Daten Anwendung.

Art. 11 Übermittlung von Flugpassagierdaten auf Antrag Flugpassagierdaten können den Ermittlungen bei terroristischen und schweren Straftaten wesentlich zum Erfolg verhelfen. Sie sollen auch genutzt werden können, wenn es darum geht, Einzelheiten abzuklären. So soll es zulässig sein, dass die PIU auf Antrag gezielte Abfragen im Datenbestand des PNR-Informationssystems durchführt (Abs. 1). Die anbegehrte Suchabfrage muss hinreichend konkret und damit eingegrenzt sein. Daneben muss der Antrag auch schlüssig darlegen, weshalb die gewünschten Daten für die Aufklärung oder Verhinderung einer terroristischen oder anderen schweren