Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 61 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 44Fedlex · Erläuternder Bericht
«%ASFF_YYYY_ID»
- eine Sanktion nach Artikel 26 des Flugpassagierdatengesetzes ist in Rechtskraft erwachsen;
- ihre Bezahlung wurde wiederholt gefordert, ohne dass dies erfolgreich war.
Ein Entzug der Betriebsbewilligung soll als ultima ratio, nicht jedoch ohne Abwägung aller weiteren, nicht direkt mit den ausstehenden Zahlungen zusammenhängenden Umstände erfolgen. Deshalb wird von einer gesetzlichen Pflicht zum Entzug der Betriebsbewilligung abgesehen.
5 Auswirkungen
5.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen auf den Bund
Die Einführung eines nationalen PNR-Systems ist mit der Entwicklung und dem Betrieb eines technischen Informationssystems sowie dem Aufbau und der Organisation einer PIU ein komplexes Unterfangen, dessen Kosten in Projekt-, Betriebs- und Personalkosten gefasst werden können.
Projektkosten
Die Konzipierung, Entwicklung und Einführung eines PNR-Systems sowie der Aufbau einer PIU verursachen Projektkosten. Die Höhe dieser Kosten hängt davon ab, ob das PNR-System der UNO «goTravel» verwendet werden kann (Option 1) oder ein PNR-System gekauft oder selber entwickelt werden soll (Option 2). Die beiden Optionen haben einen Einfluss auf die Finanzierung des Projekts, nicht aber auf den Inhalt des Gesetzes.
- Option 1 – «UNO-Lösung goTravel» – ist das bestehende PNR-System der UNO. Es kann ohne grosse Anpassungen übernommen und sofort eingesetzt werden und ist bereits in verschiedenen Ländern in Gebrauch. Diese Option wird derzeit vom EJPD favorisiert. Zurzeit wird neben den technischen Möglichkeiten im sogenannten «Proof of Concept» (PoC) evaluiert, welche Anforderungen an ein Schweizer PNR-System erfüllt sind. Fehlende Funktionalitäten könnten zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden. Die Projektkosten 2020-2025 für diese Option belaufen sich auf ca.11.6 Mio. Franken (davon 6.82 Mio. Franken finanzierungswirksame Ausgaben).
- Option 2 – «Kauf oder Eigenentwicklung PNR-Lösung» – deckt finanziell sowohl die (WTO)-Beschaffung und Anpassung eines bestehenden Systems auf dem Markt als auch die Eigenentwicklung eines Systems durch den Bund ab. Weil derzeit Option 1 favorisiert und eingehend geprüft wird, soll erst im Falle eines Verzichts darauf eingehender geprüft werden, welche käuflichen PNR-Systeme in Frage kommen oder ob ein System vom Bund selber gebaut werden soll. Die Projektkosten von 2020-2026 für diese Option belaufen sich auf ca. 22.5 Mio. Franken (davon 16.82 Mio. Franken finanzierungswirksame Ausgaben). Es müsste gemäss Artikel 21 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 (FHG) ein Verpflichtungskredit anbegehrt werden.
Im Mai 2022 wird die Evaluation des UNO-Systems abgeschlossen sein. Danach ist klar, ob das UNO-System in die IT-Umgebung des Bundes integriert werden kann. Ist