Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 61 Seiten

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solcher Verbrechen eingesetzt werden können, sind eine wichtige Grundlage für eine positive gesellschaftliche Entwicklung.

Die USA, welche PNR zur Bedingung für einen Verbleib in ihrem Visa Waiver Program erklären, erwarten von der Schweiz konkrete Fortschritte bei der Einführung eines nationalen PNR-Systems. Das Visa Waiver Program ermöglicht es Staatsangehörigen bestimmter Staaten, unter anderem der Schweiz, zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken ohne Visum in die USA zu reisen und sich dort während höchsten 90 Tagen aufzuhalten. Ein Ausschluss aus dem Visa Waiver Program würde für die Schweiz erhebliche Nachteile bringen, weil Geschäftsreisende nicht mehr einfach in die USA reisen könnten und somit die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und den USA schwer beeinträchtigt würden.

Die verdachtsunabhängige Bearbeitung von Personendaten stellt für die Schweiz einen Paradigmenwechsel dar. Allerdings ist der Eingriff in die Privatsphäre der Flugpassagiere in der Hauptsache auf den Abgleich mit den polizeilichen Informationssystemen gemäss Artikel 7 Absatz 1 begrenzt. Dies lässt sich mit dem Ziel von PNR, der Erhöhung der Sicherheit für die ganze Gesellschaft, rechtfertigen.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Das Flugpassagiergesetz bildet eine neue Aufgabe mit einer sicherheitspolitischen Dimension sowie einem Bezug zum Luftverkehr ab.

Die Bearbeitung von Flugpassagierdaten als neue Aufgabe des Bundes ist primär sicherheitspolitisch motiviert. Die Wahrung der inneren Sicherheit steht im Vordergrund und ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen ist (Art. 57 Abs. 1 BV). Das Flugpassagierdatengesetz liefert die gesetzliche Grundlage für den Betrieb eines zentralen Informationssystems, das wichtige Informationen bereitstellt, welche die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen bei der Erfüllung ihrer Sicherheitsaufgaben unterstützen. Die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen wird dabei nicht tangiert. Auch vor diesem Hintergrund lässt sich die Verfassungsmässigkeit des Flugpassagierdatengesetzes bejahen.

Schliesslich weist das Flugpassagierdatengesetz einen engen Bezug zum Luftverkehr auf, indem Luftverkehrsunternehmen zur Datenübermittlung verpflichtet werden und für allfällige Pflichtverletzungen mit Sanktionen zu rechnen haben. Artikel 87 der Bundesverfassung weist die Kompetenz zur gesetzlichen Regelung des Luftverkehrs ausschliesslich dem Bund zu.

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Mit der Errichtung der PIU und der Regelung der Bearbeitung von Flugpassagierdaten setzt die Schweiz als UNO-Mitglied die bindenden Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats zur Nutzung von Flugpassagierdaten um. Gleichzeitig setzt die Schweiz auch die Standards der ICAO für die Schweizer Luftfahrt um und gewährleistet den Verbleib der Schweiz im Visa Waiver Program der USA. Dieser wichtige Status ist zurzeit nur provisorischer Natur.

Der Vorentwurf des Flugpassagierdatengesetzes lehnt sich weitgehend an die PNR-Richtlinie der EU an, was für den Abschluss eines PNR-Abkommens mit der EU