Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 43 Seiten
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tigt. Nach bisherigem Recht wird die Dringlichkeit des Eigenbedarfs generell berücksichtigt. Gemäss der Praxis des Bundesgerichts muss diese Dringlichkeit sowohl in zeitlicher als auch sachlicher Hinsicht gegeben sein. Durch die neue Formulierung sinken die Anforderungen an das Vorliegen der Dringlichkeit. Dadurch erhält der Eigenbedarf bei der Interessenabwägung ein stärkeres Gewicht.
3.6 Position der Minderheit
Die von der Kommission vorgeschlagenen Formulierungen sind für die Minderheit zu offen. Sie möchte die Anforderungen an den geltend gemachten Eigenbedarf strenger fassen und schlägt deshalb jeweils vor, zu betonen, dass der Eigenbedarf für den Vermieter dringend, konkret, aktuell und wichtig sein muss, wobei diese Voraussetzungen einer objektiven Betrachtung standzuhalten haben.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Vorlagen haben keine besonderen Auswirkungen auf den Bund. Insbesondere ergeben sich weder personelle noch finanzielle Auswirkungen.
4.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Vorlagen haben keine besonderen Auswirkungen auf Kantone, Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen oder Berggebiete.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Durch die vorgeschlagenen Änderungen sind keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu erwarten.
4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich der Staffelmiete und bei der Faksimile-Unterschrift haben praktisch keine Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Änderungen bei der Untermiete und bei der Kündigung aufgrund von Eigenbedarf haben demgegenüber die Auswirkung, dass die Rechtsposition der Vermieterschaft gegenüber dem geltenden Recht verstärkt wird.
4.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die vorgeschlagenen Anpassungen haben keine Auswirkungen auf die Umwelt.