Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 64 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

Von vier in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien sind Stellungnahmen zur Vorlage 1 allgemein eingegangen. Die FDP und die SVP unterstützen die vorgeschlagenen Revisionen. Ablehnend hat sich die SPS geäussert. Von Seiten der GPS wird die Vorlage zur Untermiete ebenfalls abgelehnt, sie unterstützt aber die Minderheiten. Weiter plädiert die GPS für Nichteintreten beziehungsweise Ablehnung in der Gesamtabstimmung. Die SPS unterstützt die Minderheiten I, III und IV. Die Minderheiten I und III werden von Der Mitte abgelehnt. Im Verhältnis zur Mehrheit erachtet die Die Mitte die Minderheit II als vorzugswürdig. Die SVP unterstützt jeweils die Minderheit II.

Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete haben zwei Verbände, der SSV und der SGV, allgemein zur Vorlage 1 Stellung bezogen. Der SGV unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, während eine grosse Mehrheit der Mitgliedstädte des SSV Befürchtungen hegt. Als Vermieterinnen von Wohnungen würden sich die Städte von dieser Vorlage als nicht betroffen sehen. Die aktuelle Gesetzgebung würde als ausreichend erachtet, um gegen Fälle unerlaubter Untermiete vorgehen zu können.

Geteilte Einschätzungen finden sich auch bei den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft. Auf Zustimmung stösst die Vorlage 1 beim sgv und auf Ablehnung beim SGB.

Dreizehn weitere interessierte Organisationen haben sich allgemein zur Vorlage 1 bzw. zu den Anträgen der Minderheit geäussert. Sieben Verbände, nämlich HEV, CATEF, USPI, FRI, CGI, SVIT und VIS begrüssen zumindest grundsätzlich die vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen des OR.

Zum Teil werden Änderungsvorschläge unterbreitet. Casafair befürwortet die in die Vernehmlassung gegebenen Entwürfe, weist aber im Zusammenhang mit der Untermiete darauf hin, dass der Entwurf nicht zwischen der vollständigen und der teilweisen Untervermietung unterscheidet. USPI lehnt die Minderheiten I, II, III und IV ab. Der HEV lehnt die Minderheiten I sowie III ab und zieht die Mehrheit der Minderheit II vor. Von Seiten der CATEF werden die Minderheiten I und II abgelehnt. Das CGI äussert sich kritisch zu den Minderheiten I und II. Falls ein Entscheid zwischen der Minderheit I und II erforderlich wäre, würde das CGI den Vorschlag der Minderheit I bevorzugen. Auch die Minderheit III wird vom CGI nicht unterstützt. Der SVIT lehnt die Minderheit I, III und IV ab. Den Vorschlag der Kommissionsmehrheit erachtet der SVIT im Verhältnis zur Minderheit II als vorzugswürdig. Auch der VIS lehnt die Minderheiten I und III ab und bevorzugt den Vorschlag der Mehrheit gegenüber dem Anliegen der Minderheit II. WBG Schweiz lehnt die beiden Minderheitsanträge zu Absatz 4 ab. Die Minderheitsanträge I und III werden von KGAST abgelehnt. WBG Schweiz weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Problematik der wiederholten kurzzeitigen Vermietungen auf Buchungsplattformen nicht lösen würden. Die Vorlage als solche wird von drei weiteren interessierten Organisationen, ASLOCA/MV, ASI-SSI und MVD, abgelehnt. ASLOCA/MV, ASI-SSI und MVD unterstützen die Minderheit I zu Absatz 4 Buchstabe d.

Drei weitere interessierte Organisationen haben Vorschläge für Anpassungen des VE gemacht. Casafair schlägt eine Differenzierung der Formschriften bei der Untermiete vor, abhängig davon, ob eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an einen Dritten erfolgt. WBG Schweiz beantragt die Verankerung von griffigen Regelungen betreffend die wiederholten kurzzeitigen Vermietungen über Buchungsplattformen in die überarbeitete Vorlage 1. Als eine Möglichkeit wird eine Begrenzung der kurzfristigen Vermietungen über Buchungsplattformen auf 30 Tage pro Jahr angeregt. KGAST betont, dass bei der Gesetzesanpassung die unterschiedliche Gestaltung von Gewerbemietverträgen zu berücksichtigen ist.

Von sechzehn nicht offiziell angeschriebenen Teilnehmenden äussern sich vier Organisationen (CP, FER, SVBK, VZI) zustimmend bzw. eher zustimmend. Eine Vereinigung (GastroSuisse) unterstützt die Bestrebungen, das Mietrecht effizienter zu gestalten und missbräuchliche Untermiete zu unterbinden. Der Branchenverband hat aber den Eindruck gewonnen, dass die vorgeschlagenen Anpassungen über das Ziel hinausgehen und die Position der Mietenden sowie Pächterinnen und Pächter massiv verschlechtern. Dahingegen lehnen elf Verbände (ASLOCA Broye vaudoise, ASLOCA Lausanne,

ASLOCA neuchâteloise, ASLOCA Vevey, la Tour-de-Peilz et environs, ASLOCA Vaud, MV BS, MVDF, MV BE, MV RG Emmental-Oberaargau, MV RG Thun-Oberland, MV ZH) die Vorlage 1 ab. ASLOCA Broye vaudoise, ASLOCA Lausanne, ASLOCA neuchâteloise, ASLOCA Vevey, la Tour-de-Peilz et environs, ASLOCA Vaud, MV BS, MVDF, MV BE, MV RG Emmental-Oberaargau, MV RG Thun-Oberland und MV ZH unterstützen die Minderheit I betreffend Absatz 4 Buchstabe d. GastroSuisse unterstützt einen Teil des Antrags der Minderheit I. Das CP lehnt die Vorschläge der Minderheiten I, II, III und IV ab. Kritisch gegenüber den Anträgen der Minderheiten I, II und III äussert sich auch die 10/64